Band 
Dritter Theil
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N-C-G.

1524.

Eidgnos-sen ver-tröstenauch aufeine Re-forma-tion.

Dero ver-gebliches

Absehen-

5Alvelischer Kirchengerichten

„nigkeit gepfianzet werde». Rupften Zwinglio nochmahl auf/gesagt zu-haben: Die Cidgnoffen verkauften ChristeMut/rc.: straffen diePrie-fterehe: aller löbliche Gottwolgefallende Gottesdienst werde vernichti-get. Sie berichten/daß die Oberseiten der IV. Waldstätten und Zug/durch deroPricsterschafft ersucht worden/ihnen zuhilffzukommen: sonstsie ihr Amt nicht mehr verrichten können. Vermelden auch / daß Zü-»ich/durch eine Gesandschafft an Lobl. Ort/sich vieler falschen Zulagenhalb/entschuidigen lassen. Dann Zürich von Zeit zu Zeit / alles womitsie umgegangen / theils mund-/ theils schrifftlich/ an ihre Mit-Eid-gnossen gebracht. Begehren aber/daß gleichwie sie diesen (wie sie ver-meinten) neuen Glauben / in allen ihren Gerichten/so weit ihr Ver-mögen stehe / zustraffen gesinnet: also Zürich selbigen außreuten undumertrucken heiffe; und den Zwingst samt dessen Anhang / sie seyenGeist-oder Weltlich/abstclle. schließlich sprechen sie: „Ob aber Ihr/,>U. G. E. von Zürich etwas Beschwert) tragen ; deßgleichen unsere„Herren und Oberen/nicht minder dann ihr/sich erklagen/der Beschwer-den und grossen Gevmlts/jo wir bisher erlitten haben/«von den Päpsten / Cardinälen / Bischöffen/und geist§„liehen Prälaten und Oberseiten/so sie mit (gegen) uns gebraucht/«es seye mit den Curtisanen/ mit Ansallung / auch Verkauffung und *«Verkauschung der Pfründen / auf vielfältige Weis; mit Betrie--,'gung desÄblasses/auch mit dem strengen / weitläuffigen / un-endlichen geistlichem Gerichtszwang und Bann / den sie ftefenlich in«weltlichen Handlen gcbraucht/und sonst in ander Weis und Weg/jctz„unnöhtig zumelden: daran ihr nicht minder dann wir mißfallen ha-„bet. Darum unsere Herren und Obere des Willens und Fürnem-«mens sind/mit samt euch/stattlich darüber zusitzen/und Fürsehung zu-thun/damit wir des entladen; und gehandlet werde / das unser aller„Nutz und Ehr seye« 0). Die Eidgnossen getrösteten sich/die von Zü-rich werden durch Übereinstimmung der übrigen Orten / sich vom E-vangelio abwendig machen lassen. Aber beydes hat mißlungen. Dannerstlich/nachdem die Gesandten der xn. Orten in Zürich ankörnen / hatSchaffhausen sich von den übrigen Orten gesönderet/ und sind vor demgrossen Naht in Zürich/allein die Gesandte von XI. Orten erschienen:weiches etliche lmerellmte so hoch empfunden / daß sie begehrt / wannkönfftig hin von Lutherischen Sachen geredet werde/Schasshausen nichtmehr besitzen solle (as). Zu welchem rwch diß kommen/daß als Zürich

sich

(-1) Niibt. LliUinZ. kttü. LNc. LIeiä. p. M.41. HIN. Läcrsm- r z.

(22) Mikw.nach § 7.