Band 
Dritter Theil
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_ Sechstes Buch. _

sich wegen außgelaffener Dränungen / schrifftlich gegen Bern/erklagt:ihnen von Bern geantwortet worden : «Wir mögen achten/daß sich„nicht wil gebären / euch oder andere zunöhtigen/ oder zutrengen / an-ders zuglauben oder zuhalten/dann euch wolgefellig seyn wil/rc. Also„möget ihr unserthalb wol gerühiget seyn : und euch zu uns aller Eh-„ren und Guts getrösien/und für die achten/so euch obangezeigter Sa-„chen halb gar ungern überziehen / oder wider euch mit Gewalt wolten„handlen (ob).

Daß demnach Zürich sich nicht erschrecken lassen/ist auß der Ant-wortsb) bekant/welche inTruck kommen. In Hoffnung/es werde sichjemand hervorthun / der solche Schutzschrifften und andere bey Anlasder Reformation geschriebene/und fast verlohrne Verewigungs-wür«dige Stücke samten und in ein Werk zusamen fassen werde/wollen wirdem Leser allein den Beschluß (auß welchem er von der übrigen Ant-wort urtheilen kan) vorstellen. Selbiger lautet also : „Wir wollen„euch in allem dem so uns möglich ist/und unsere Vünd mitgeben/wie„sich redlichen Eidgnossen gezimmet/gern wilfahren/und nach schuldi-„ger Pflicht gewertig seyn. Was aber das Wort Gottes / und das„Heil unser Seelen / und Lonicisnren antrifft / darvon können wir„nicht weichen. Aber wie dem allem/so ist auch/wie hievor mehrmah-„len/an Euch/nicht allein/als U. E. sonder alsBrüder Christi Jesu/„unsers einigen tzaubts/ Heilands und Erlösers/ernstliche Bitt/ihr„wollet/wie wir U. G. H. Bischoffzu Constanz/Chur und Basel/auch„der Hohen-Schul daselbst/und Euch allen/und jedem Ort insonder-heit / letstlich geschrieben haben / daran seyn / daß um Gottes Ehr/„Christlichen Frieds und Liebe/auch unser Seelen Heils willen; ob wir„wider Gottes wahres Wort handelten / und nach der Evangelischen„Lehr wandelten; uns solches hie zwischen Pfingsten/durch Euere Seel-sorger/oder sonst gelehrte Männer / auß Göttlichen Schafften Alt-„und Neuen Testaments anzeigen : das wollen wir nochmahlen güt-lich erwarten/rc. und wo uns bessers erscheint wird / wollen wir uns„allezeit nach Gottes Willen / weisen lassen/rc.„. Um diese Zeit liesseZwinglius/doch ohne seinen Namm/eine Erinnerung an die Eivgnos-sen abgehen/welche dessen übrigen Schrifften nicht beygefüget ist. Ver-mahnet sie darinn / auf denen nächst haltenden Landsgemeinden / dieWeisen ihrer Altvorderen zubevestigen/und dem Kriegen um Gelts wil-len/abzusagen (c).

x ij Haft

(bb) Lem. <21. LtLij. (b) Lleiä. I. c. Hiü. §3cr3M.r:r4- (c) 8cei-

ncr. Hlii. ket. ^Ilc.

N-C-G.

1524.

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