N C-G.i; 4.
Meister
Adrian
Wirt.
Zürich winicht indenFranzösischenBundt.
190 Helvetischer Kirchengeschichten
sie begleitek/aufder Brugk bey S.Jos Capcll/niederzuknyen/und dieHeiligen anzurüsten vermahnete/sagte der Sohn zu dem Vatter: War-um sotten wir vor Stein und Holtz niederfallen ? Man soll allein Gottim Himmel anrüsten / zu diesem bekehre du (den Priester anredende)Dich auch dann du wirst nicht einen grauen Rock mehr als ich ver-schleißen ; du muß auch sterben: Welches sich innert Jahrsfrist erfül-let. Seinen Vatter erinnerte er fehrner: Es seye ein einiger Mittler:bey dem soll er bleiben. Auf dem Richtsatz hat er von seinem Vatterden Abscheid mit diesen Worten genommen : ..Lieber Vatter/fürohin„bist du nicht mehr mein Vatter/noch ich dein Sohn: sonder wir sind„Brüdere in Christo/von welches wegen wir nun sterben: werden aber„heut zu dem kommen/der unser und aller Gläubigen Vatter ist/und bey„selbigem ewiges Leben gemessen,,. Alle drey sind unter der ZusehendenThranen/Christlich gestorben/und von Joh. Rhellicano mit einer Lob-schrifft beehret worden (e).
Meister Adrian würd bey seiner Lediglassung befohlen/nach Ein-sidlen zugehen / und zubeichten: und nicht mehr zuprcdigen. Er giengaber nicht nach Cinsidlen : würd Bürger zu Zürich : Pfarrer zu Al-torff und veczn des Capitels : Heurahtete Dorothea Wölfin / Hein-rich Wölfen / Zunfftmeisters /und Amtmanns zu Einbrach / Tochter:des berühmten Joh. Wolfii Schwester: bey welcher er cbr. 1547.den weltberühmten RodolphumHospinignumgezeugct. Starb den 9.Tag Hornung ^n.LKr. i^6z.
Den über vier Tagsaßungen/und die Hinrichtung der dreyen Der-sonen / von Untervogt Wirten Witwen geforderten / und bezahltenschweren Unkosten: etlicher Richteren gefolgeten elenden Tod (f): de-nen im Jttinger Handel sich verrussenden Thurgäueren / auf einer imWeinmonat / zu Frauenfeld auferlegten Geltstraff(§)/ übergehen wirmit Stillschweigen.
il Diß Jahrs haben die Eidgnoffen / vier Völker-Aufbrüche / vorFrankreich bewilliget: durch deren BeyhilffMeyland/ohne Schwert-' sireich/in Französischen Gewalt gekommen. Die Eidgnössische Völkerkamen in jchlechtcm Zustand heim: daß man wol verspürt / daß Mey-land/weder den Franzosen/noch Eidgnoffen/zu Glück und Gesundheitdienlich (k). Die Eidgnoffen ersuchten die Statt Zürich/daß sie mit inFranzös. Bund trette (j): sie hat aber den ihrigen zu Hauß zubleiben be-fohlen.
(e) klvttmZ.Lckol.l'iAur.p. 166. fs) LuMnA. p. m-i; i fz) Absth-Sont-
bor 6.M. § 17 . (k) 8cetl. 1 .6zz. (l) Luc. Freit, bor j s.