Band 
Dritter Theil
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_Sechstes Buch.'_

„ren/auf das geistliche Gericht nicht citieren soll: weder um Geltschul-„den/noch Schmächha'ndel/weder um Frefel zureden/Zins/Zehenden/„Rent und Gült / noch um kein zeitlich/ald weltliche Sachen: allein„vorbehalten die Ehesachen/dle H. Sacrammt/Gotkshauser/Kirchen/„Unglauben: die lassen wir für den geistlichen Richter kommen/in der„Meinung/ob sich begeb in Ehesachen und anderen Handlen/dardurch„wirLeyen fürs geistlich Gericht möchten erforderet und gewiesen wer-den/sollen docsssolche Händel/weder für die Bischöffe/noch ihr Amt-„leuth/LommilLrios,als für den geistlichen Richter nicht kommen;„sonder zuvor an jedes weltliche Oberkeit gebracht werden / die dann„Erläuterung darum geben / oder den Handel / so es sie notwendig„dünket / vor den geistlichen Richter weisen. Vor diesem geistlichen„Richter soll alles Teutsch verhandlet und geschrieben werden/ wie in„anderen Bischthümeren geschihek: damit die Leyen auch hören und„verstehen / womit man umgehe. Deßgleichen weil sie und die ihrigen„bisher/ mit viel und mancherley Römischem Ablaß beschwert / daß„fürohin in keinem Ort ald End / kein Ablaß ums Gelt/mehr zugelas-sen werden solle in ihren Landen. Item/die Papste und Bischöffe be-halten und reservieren ihnen etliche Sünd und Fehl/allein bevor zu-' „absolvieren / und wo sich solches begibt/wil man das Volk nicht Ab-solvieren/es gebe dann viel Gelt darvon. Es wird auch keinem kein„vispens-mon zur Nohtdurfft/in ehrbaren / zimlichen Sachen mitge-„theilt/die werde dann mit Gelt außgewägen. Darum ist unser Mei-„nung/was um Gelt bey den Papsten/ald Bischöffen/in solchem Fahl„zuwegen gebracht worden / daß solches ohne Gelt/von jedem Pfarrer/„dem Volk und einem gemeinen Mann mitgetheilt soll werden/unan-„gesehen Papst-oder Bischöfflichen Gewalts/bis auf weiteren Bescheid.„Deßgleichen hat man auch eine Ordnung gemachet/ daß die Geistli-«chen/kranke Leuth/ihnen etwas zuvermachen/nicht sollen anreißen. 2-„tem/daß die weltliche Oberkeit/Macht und Fug habe/mit ihren Geist-lichen/die sich zum theil gar ungeschickt/und unehrbarlich halten/zu-„proceäierenmach ihrem Verdienen: und daß sie/allen denBeschwer-„den/mit welchen andere Bürger undLandleuthbehafftet/mitSteu-«ren/Reißkösten/Zählen/Geleit/Umgelt/rc. unterworffen seyen: weil„solches dem Wort Gottes gemäß/ungeachtet dessen/was in den geist-lichen Rechten darwider gehandlet werde (l)/rc. rc. Löblicher StandBem hat sothanr Articul angenommen/und in folgendem Jahr xubll-

bb ij ciert.

(1) Lull. »lli. Lef. p. M.IZ 7 . üz-z. (Dons vecrer«!« kk«r. »ckr.scnre^Scc. Lxrreclr. r47-

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