Band 
Dritter Theil
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2.06

Helvetischer Kirchmgeschlchteri

N.C-G-

i5'4> an vielen Orten der Eidgnoßschafft / gänzlich verbotken / hr'emit dessenSwings» Böswillige wider ihn außstreuen können / was sie verlanget: hat erBe- gleichwol eine Schutzschrtfft / an gesamte Eidgnoßschafft abgehen lassenAEd (z)/jn welcher er an Tag legt / 1 . Daß er keine Ehen einsegne» 2 . DaßVerleum- kein solcher Mann/Rahk bey ihm gesucht, z. Daß er denen ihn hier-drmgen. um Befragenden sage / das Eheverbote der Gevätteren rühre her / nichtauß H. Schrifft /sonder vom Papst: seye hiemit keine Sund : werdeselbst vom Papst offt gestattet: welches ein Beweisthum seye/daß dieseund dergleichen Chchindernussen/nur ein Geltkloben seyen. Doch solleman denen/so'die Christliche Freyheit noch nicht verstehen/mit solchenHeurahten kein Aergernuß geben: noch denen Oberkeiten/welche solcheBischoffliche Satzungen handhaben/widerstreben. Beweiset anbey/Daß durch den / wider die Ehe der Gevätteren gebrauchten Grund/das Eheband aller Eheleuthen insgemein/zerrissen/und was Gott zusa-men gesirgek/gesönderek werde. k.Daß wann er denen/so seines Rahtsbegehren / auß Gottes Wort antworte / er in kein frömd Amt greiffe.Ursachfol. Q Die ewige Ursach des wider ihn gefassetenAbcrwillens seye/daß erleumdun- die Leuth ernstlich und ohne Unterlas/von ftömden Kriegen ab/und dengen. ihnen imVatterland von Gott geschenkten Frieden zugemessen anmahne.

Wahrnek die Eidgnossen/daß sie denen/welche den Untergang der Eid-gnoßschafft suchen/und durch dero Trenung undZweytracht zuerlangentrachten/was sie neulich durch Feur und Schwert nicht vermögcn/nichtzuviel Gehör geben. Vermahnet sie endlich / daß sie den Lauff des E-vangelii/nicht mit Gewalt zuhinderen unterstehen: dann solches ihnenunmöglicher fallen werde/als den Lauff des Rheins aufzuhalten.

Mau- Auf S. Andreas Tag (r)/hat Frau Catharina/gebohrne (u°) von

A?un!rers Ziwbern/Herr Joh. Wernhers/Freyherr zu Zimbcrn/Herren zu Meß-überaß kirch und zu Wildenstein/eheliche Tochter/Aebtlffin zum Fraumünster/den. dem Raht zu Zürich / alle ihres Convents an Leuth und Güteren ge-habte Gerechtigkeiten/ Stab und Gericht; samt dem Schultheissen-Amt (dessen Bestellung/samt 8. Richteren (u)/Schreiber und Weibel/bey der Aebtiffin gestanden:) den Pftnningstampfel: und übrige vonKaiseren und Königen gehabte Gnaden/übergeben: mit Bitt/daß ihrCloster verbesseret und reformiert / und dessen Güter zu Gottes Ehr/der Seelen Heil/und Trost der Armen anverwendet werden. Solcheshat Lobl^AZillrat zu Dank angenomen; und die Danksagung/durchvier Rahtsglieder/gegen die Aebtiffin ablegen lassen. Doch würd erst

Hn.

(«) Op.I. p3A.isi.l-. (r) Lull. lllü, lles.p. SS. Kabel s.vecembr. slü rq,

V«c. (u) Vir. ^o15.