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die ^n. Lkr. 15 zo. zu Augspurg/von denen IV. Reichsstätten gcsiellete/und in deroSchutzred erläuterte Vekantnuß sich zuberuffen.
v. Luther verstcindigete Bucerum / daß die Zusamenkunfft derenl'KeoloZen auß Ober und Nieder Teutschland / am i4.TagMey zuJsenach in Thüringen gehalten werden solte. AufVernemmen dessen/haben die von Straßburg gebetten / daß vonwegen der EvangelischenEidgnössischen Kirchen / Vullingerus/von welchem Luther viel gehalten(K)/ und Vadianus daselbst erscheinen möchten. Solches aber habendie Eidgnoffen/in einer zu Arau gepflogener Unterredung; in Betrach-tung der kurzen Zeit (i): beneben daß die Einladung gen Eisenach alleindurch Bucerum geschehen: dieVersamlung aber nicht durch dasÄnseheneines Fürsten / sonder allein auß Belieben deren Gottsgelehrten/abge-redt worden; weder nohtwendig noch rahtsam: sonder genugsam erach-tet/die jürigsthiri zu Basel ausgesetzte Glaubcnsdekanknuß/durch Eapi-konem und Bucerum übergeben zulassen. Mit dem Anhang: daß wanjemand / dieser Vekantnuß einen frömden Verstand andichten wolte;die Eidgnöffische Kirchen/das Recht selbige zuerklähren / sich vorbehal-ten.
Durch diesen Abschlag derEidgnössschenKirchendieneren ist dasVereinigungsgeschäfft nicht zwahr rückgängig: doch etwas weikläuf-figer gemacher worden : in deme zwo verschiedene Abhandlungen mitv. Luther darauß erwachsen ; deren jene unmittelbar: diese mittelbargewesen. Unter sehr ungleichem Außgang. Die erste Handlung hat sichverlosten/einerseits zwischen Siben Sächsischen: anderseits/xi. Ober-Teutschen Ibeoloxis. Von Straßburg/Augspurg/Reuklingen; jedenOrts zween: von Ulm/Eölingen/Memmingen/Frankfort/Forfeld/je-den Orts einem. Nachdem diese gen Jsenach/und als Luther sich ent-schuldiget/daß er wttzen Krankheit nicht reisen könte/genWittembergsich verfügt: haben sie den 22.24.26. Mey mit Luthers sich ersprachet.Lukherus begehrte anfänglich / Vucerus samt bey sich habenden Ober-Teutschen sollen ihre ehmahlige Lehrvom H. Abendmahl wiederruffen:zumahl sie bisdahin gelehrt / daß im H. Abendmahl nichts als lähreZeichen: und der Streit vom Sacrament ein eiteles Wortgezänk seye.Vu cerus/welcher nicht nur den Verlaust dieses Geschäffts/mehrmah-len in denen Eidgnössischen Verfamlungen weitläuffig wiederholet: son-der auch die beyderseits geflossene Reden/mit grossem Fleiß verzeichnet:und über einen und anderen merkwürdigen / von Friderico Myconio/
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