Band 
Dritter Theil
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7O4_ Helvetischer Kirchengeschichken

Pfarrer zu Gotha (k)/ungleich beygebrachten Umstand/kan/und noht-wendig soll gelesen werden / so man änderst hievon ein unpaffioniertesUrtheil Den wil. Bucerus/sage ich / hat neben anderen herzhafftenWorten / gegen Lmherum/ auch diese gebraucht: Hetten sie etwas irri-ges gelehrt oder geschrieben/wolten sie solches widerruffen. Nun habensie niemahl gelchrt/daß im H. Abendmahl nichts als Brot und Weindargereicht werde (l> Demnach gab Q. Luther dem Bucero einenVer-weis/daß erZwinglii Lehr M'derVorred/über dessen Epistlenverthädi-ge: Jtem/daßBullinger des Zwinglü neulich außgegebene Glaubens-bekantnuß rühme. Nach gehaltener Unterredung begehrte er / daß dieOberlandische sskeologi, bekennen / daß im H. Abendmahl nicht nurBrot und Wein/sonder der wahre Leib des Herren: wahrhafftig/nichtin blosser Einbildung / oder Anbildungsweise; dargereicht und empfan-gen werde. Von dem aber/ ob die Gottlosen Christi Leib essen/wolleMtieul ^ sich nicht mit ihnen in Streik einlassen (m). Endlich haben Me-vom H. lanchthon und Bucerus Articul aufgefttzt/in welchen sie bekennen/ daßAbend. Christi Leib verö Lc lubtt!,nrialirer , wahrhafftig und wesentlich/im H.mahl. Abendmahl seye. Am 27. Tag Mey hat Bucerus die EidgnössischeGlaubensbekantnuß Luthers überreicht: und von Luthers eine Ant-wort erhalten / über welche wir nicht §l<Meren wollen (n). Von derBekantnuß aber hat er geurtheilet : in te reÄam esse : seye an sichAbred stlbst/recht (o). Am 28. Tag Mey hat Bucerus gepredigek/ und samtwegen Eapitone das H. Abendmahl genossen. Am 29. Tag ist die Friedens.Loncorch. formul von denen beyderseitigen XVUI. ssdeoloZis unterschrieben / dieVereinigung geschlossen/und die ganze Handlung geendet worden, v.Luther hat übernommen / die verglichene Articul / denen Kirchen inPreussen/ Pommcren/ Dennemark/Holstein/Sachscn/Mcissen/Thü-ringen/Hessen/Frießland/Brandenburg zuübersenden: und dero Gut-achten einzuholen. Die Ober-Teutsche sollen gleiches thun / bey denenKirchen in der Eidgnoßschafft/ Schwaben / am Rhein / Westerreich/Krechgau/rc. Wo diese sich zu solchen Artiklen verstehen/auch die Ober-keitcn verschaffen wollen/daß man denselbigen gemäß lehre/solte jedesTheil solches dem anderen überschreiben; alsdann durch etliche von bey-den Theilen/die füglichste Weife der doncorcli zu Papeir/und endlichin Truck gebracht werden. Auch solle allen Kirchen frey stehen / denInnhalt dieser Artiklen / und die Lehr vom H. Abendmahl dem Volk

auf

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Luccr.l.c. ^aZ.655. Horr.kr 1 mir.lje 1 ä. »78. (n) rioccinZ-l-c. r/Z, (o) Luc,Ox./rng1.66Z.