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Erster Band
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ihres Wissens oder wenigstens einen geistigen Impuls empfangenhätten.

Moral-Philosophie.

Die bereits erwähnten Systeme enthalten den spekulativenTheil der indischen Philosophie: deren praktischer Theil ist enthaltenim Manava-Dharma-Sastra, nach Einigen zwölf Jahrhun-derte v. Chr. von Manu verfaßt; jedenfalls ist eS sehr alt und wardwahrscheinlich von den Priestern im Laufe mehrerer Jahrhundertezusammengestellt.

Dharma-Sastra.

Wir gerathen auf diese Annahme, da wir in diesem Werkeeinestheils ein Gemisch von Rohheit und Verfeinerung und sehrentwickelte Begriffe über Eigenthum neben barbarischen Strafgesetzenfinden, anderntheils der Priesterkaste den höchst möglichen Rang an-gewiesen sehen. Der Stab der Brahminen überragt das Haupt,der des Kriegers reicht nur bis zur Stirne, der des Kaufmannsnur bis zur Nase u. s. w. Der König ist aus den sieben Haupt-gottheiten entnommenen Theilen zusammengesetzt, und deßhalb ist esseine Pflicht, die Brahminen zu verehren, denen er alle Arten vonSegnungen verdankt. Da die Vedas anderweitig verkünden, daßalles, was aus dem Munde Manus hervorgeht, heilig und ersprieß-lich für die Seele sei, so steht dieses Gesetzbuch in höchster Achtung.Außer dem gewöhnlichen Inhalt eines solchen enthält es ein Systemder Kosmogonie, Metaphysisches, Vorschriften für alle Verhältnissedes Lebens, für die Ceremonien des Gottesdienstes, die Moral, diePolitik, die Kriegskunst, den Handel, die Belohnungen und Bestra-fungen nach dem Tobe

Der Dharma-Sastra beginnt mit der Pracht einer Dichtung:Manu erscheint auf einem Throne als höchster Regierer der lau-fenden Periode der Welt. Die weisen Maharkis drängen sich um

*) Seine 12 Bücher handeln im besondern von der Schöpfung, der Er-ziehung, der Ehe, dem Hauswesen, der Lebensweise, der Reinigung,den Weibern, den Andachtsübungen, der Regierung, den Straf- undbürgerlichen Gesetzen, den Kaufleuten und den Dienern, den gcmischeenKasten, den Strafen und Bußübungen, der Seelenwandrrung und derjenseitigen Seligkeit. Chezy veröffentlichte — Paris, 1830. — dasOriginal dieses Gesetzbuches, wovon drei Jahre später I.oißeleur veü-lonxolminps eine Uebersetznng gab.