Band 
Fünfter Band.
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Abendlandes absetzten/ gewährte ihnen Odoaker das von Angu-rtn luS Verweigerte. Die Oftgothcn verfuhren dann eben so.Wurde jedoch dieses Drittel von den Staatsländereien (n^eroder den Privatgütern genommen? Wenn von den letz-ter«/ waS will Theodorich damit sage»/ daß ein wohlhabenderGothe einem armen Römer gleichstehe? Rahmen die später kom-wenden Eroberer die nämlichen Ländereicn ein/ welche ihre Vor-gänger besessen hatten? Um dies anzunehmen/ müßte man jedochvoraussetze«/ daß die Gothen genau so zahlreich wie OdoakersHeruler und Turcilinger gewesen/ und sich ein regelmäßig geord-neteö Gütcrwesen denken mit Kadaster/ Messungen und Planen/was doch mit den allgemeinen Zuständen der Barbaren steh nichtverträgt. Und dan»/ wenn sie sofort nach der Ankunft ihren An-theil nahmen/ warum enteigneten sie immer auf'S Reue bei jederEroberung? Wie konnte sich der ursprüngliche Eigenthümer vorungerechter Theilung wahren und wo seine Klage anbringen?Wie überhaupt seine Grenze schützen? .WaS wurde aus diese»Güter«/ als die neuen Herren von den Griechen besiegt worden?Namentlich aus denen der Gothen, die im mörderischen Kriegegefallen waren ? Ist anzunehmen, daß bet einer so großen Ver-wirrung dieselben ihren alten Eigenthümern zurückgegeben wurden,oder fielen sie an den FiscuS? Ueber alle diese Fragen gibt Ju-st inianö Pragmatik keinen Aufschluß.

Auch der Longobarde eignete sich ein Drittel zu, aber in min-der billiger Weise, denn während doch die Gothen zu den Bc-bauungSkoften der angemaßten Grundstücke beitrugen, bemächtigtensich die Longobarden, ohne sich um die Kosten zu kümmern, einesDrittels des Ertrags, was unzweifelhaft dahin führen mußte,den größten Theil der Eigenthümer zu Hörigen zu machen, wennsie es nicht bereits durch eine allgemeine Maßregel waren.

Einem durch den Krieg gelichteten Volke die Hälfte oder daöDrittel der Ländereien zu nehmen und eö dagegen des Tributszu entbinden, welcher unter den Römern so drückend war, daßdie Belasteten häufig ihr ganzes Besitzthum dem FiscuS überließen,kann nicht als ein Mißbrauch des Siegers gelten. Einige haben,im Hinblick auf die Abneigung der Germanen vor Feldarbeiten,angenommen, dieses Drittel sei nur von den Früchten zu verstehen,und dann wäre diese Besteurungsweise eine mildere gewesen, alsjetzt in manchem civilisirten Lande eingeführt ist. Aber eineTheilung zwtschcn Eroberern und einer vertheidigungSlosen Bc-

Cantu, Weltgeschichte. V« 23