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völkerung ohne Rcchtsvertretung läßt kaum eine andere Auffassungzu, als daß jeder Häuptling in der Stadt oder dem Flecken, woer seine Lanze aufpflanzte, auf eigene Faust eine große Verge-waltigung ausübte. Wenn schon Franken im Dienste oder vomHofe des Königs auf dem Lande reisten, so hauSren ste aufsSchlimmste: was mußte da erst der Durchzug eines ganzen Heersfür Folgen habenZudem mag im Anfang Alles besser gegangensein, aber im Laufe der Zeit mußten die unterjochten Völker denEroberern nicht bloß einen Theil der Grundstücke abtreten, umdaraus die herrschaftlichen und freien Gehöfte zu bilden, sondernverloren auch das EigenthumSrecht über das, was ihnen gebliebenwar, so daß ste im Ganzen höchstens einen, wenn auch tributfreien,so doch prekären Befitz behielten *).
In den solchermaßen besetzten Gegenden blieben daher wenigfreie Personen übrig, da die Eigenthümer zu Kolonen und diesezu Hörigen gemacht wurden; in den Städten erhielten sich derenmehrere, wo ste in Schulen oder Innungen zusammenstanden unddaher nicht vereinzelt unter die Gewalt Einzelner fielen, sondernin Massen unter die Könige und Herzoge vertheilt wurden. DemEigenthümer eines Grundstückes konnte nicht so viel daran liegen,die zur Scholle gehörenden Menschen zu erhalten, denn starbenste auch, so blieb ihm doch der Boden und er konnte andere Händedafür finden, aber die Aufreibung der Künstler und Handwerkerverminderte oder vernichtete gar das Einkommen desjenigen, vondem ste abhingen. Er mußte daher darauf bedacht sein, ste zu er-halten: indessen wissen wir nichts Anderes, als daß unter denLangobarden die Städte zweien Abgaben, einer persönlichen (su-lute«) und einer das Geschäft belastenden, unterworfen waren**).
Allode.
Gäste***) hießen diejenigen, welche in die Stelle des frühernBesttzerö eintraten, und sortes durburivW die ihnen zufallendenGrundstücke; diese hießen später Allode****) und waren von
') Eichhorn, Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte.
Wofür wir Leo's Induktionen als Quellen, jedoch keine weitere Gewiß-heit dafür haben.
***) Gast hatte bei den germanischen Völkern die nämliche Bedeutung, wieIlosxvs bei den Lateinern, nämlich die von Fremden.
Man will diesen Ausdruck ableiten von all, ganz, und o<>, Gm, also ganzeigen oder ganzes Gut, wogegen sich erinnern ließe, daß es damals keine