Band 
Fünfter Band.
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Grund und Boden sie wohnten. Ihre Freiheit und ihre Güterstanden unter dem Schutze des Gesetzes. Sie mußten Kriegsdienstleisten oder sich davon für Geld loskaufe«/ dem Könige/ gegen wel-chen sie auch zu persönlichen Diensten verpflichtet waren/ und dem'Heere LebenSmittel zuführen. Diese plebejische Klasse nahm anBedeutung z»/ in dem Maße alö der Adel zerfiel. Die Barbarenlebten ausschweifend und leichtsinnig mit aller der unwissenden undrohen Menschen eigenthümlichen Sorglosigkeit und vergeudetenihre Güter/ das Allod vertheilte sich immer wieder unter dieSöhne/ was/ nebst dem Mangel an Gewerbfleiß/ den Besitz ohne-hin zersplitterte. Die Folge war/ daß die verarmten Grundbesitzernicht mehr dem Heerbanne folgen konnten/ auf ihre Vorrechteverzichten und sich unter den Schutz eines Reichern begaben (mun-ijeliiuul).

ZinZpstichtige.

Diese bildeten dann wahrscheinlich die dritte Klaffe/ die derZinspflichtigen oder Pächter*)/ welche/ zu schwach/ selbst ihreFreiheit zu vertheidige»/ den Schutz eines Herrn ansprachen/ wo-für sie ihm ihre Güter abtraten / um dieselben als seine Pächterzu bewirthschaften; ausserdem hatten sie noch persönliche Dienstezu leisten und häufig durften sie sich nicht ausserhalb der Güterdes Herrn verhcirathen **). Der Herr/ welchem diese PächterGehorsam und Treue schuldeten/ übergab ihnen zuweilen nichtblos Ländereien / sondern auch Ackerwerkzeuge / Vieh und über-baupt alles zur Bewirthschaftung Nothwendige; daher entstandihm das Recht/ beim Tode des Pächters einen Theil seines Ge-rätheS und einige Stücke Vieh zu beanspruchen ***).

'-) Oaloni ziaxeui-o»; bei den Longobarden alilivni, bei den AngelsachsenOeorls.

^*) Bischof Berthamn von Maas (615) emancipirt testamentarisch mehrerömische und barbarische Sklave», indem er sie unter den Schutz derAbtei 8t. Pierre äs In vouture stellt und die Bedingung macht, sie hal-len sich stets am Jahrestage seines Todes in der Kirche dieser Abtei zuversammeln und vor dem Altare von der erlangten Freiheit Rechenschaftabzulegen, sodann den Tag über alles zu thun. was ihnen vordem alsKnechten obgelegen; ant folgenden Tage aber würde ihnen der Abt einFestmahl geben. Also auch eine Satnrnalie. aber eine christliche, desZweckes, nicht die Ungleichheit der Menschen zu bethätigen, sondern dieDankbarkeit zu verewigen.

Dieses, allmälig im ganzen germanischen Europa sich einbürgernde Rechehieß in Frankreich <lo meillsur oattel. (Erbfall. Besthaupt. murtusrium).