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Hörige (Kolonen).
Man sieht hieraus / wie klein die Anzahl derjenigen war,welche einer vollkommenen Freiheit genossen. Nicht einmal einebeschränkte oder scheinbare Freiheit/ wie die Pächter/ besaßen diean die Scholle gebundenen Kolonen (Grundholden); Diese Klassehatte mehr alö alle übrigen von den Einfällen zu leiden gehabt/war geplündert/ versetzt worden und ihre Lage ward immer schlim-mer/ während die der Sklaven sich besserte/ so daß bald allerUnterschied zwischen ihnen verschwand. In der Regel mußten siedrei Tage in der Woche für ihren Herrn arbeite«/ aber der inrenen Zeiten so gewöhnliche Mißbrauch der Gewalt zwang sie zuviel größeren Leistungen. Theodorsich erklärte alle Klagen vonHörigen gegen ihre Herrn/ auf dem civil- und kriminalrechtlichenWege/ für unstatthaft.
Leibeigene.
Die gebornen oder zur Leibeigenschaft verurtheilten Sklaven*)gehörten zur vierten Klasse. DaS Kind leibeigener Eltern folgteihrem Stande. Ein Freier ward freiwillig oder gezwungen zumLeibeigene«/ freiwillig/ wenn er sich selbst verkaufte/ um seineBedürfnisse oder Laster befriedigen zu können/ oder seine Freiheiteinem Kloster oder einer Kirche darbrachte (olllnti), gezwungen/wenn er/ ausser Stande/ eine Schuld oder Strafe zu bezahlen/sich selbst dem Beleidigten/ dem Gläubiger oder Darleiher hingab;solches war auch das LooS des im Kriege Besiegten und desjeni-gen/ welcher mit einer Leibeigenen sich ehelich verband. Nachdem ripuarischen Gesetz sollte der freien Frau/ die einen Leib-eigenen zum Manne nahm/ eine Spindel und ein Schwert gereichtwerden: wählte sie die Spindel/ so ward sie selbst Sklavin/ nahmsie das Schwert/ so mußte sie den Sklaven damit tödten **).UebrigenS wurden die Gesetze in diesem Betreff milder. DaSdurch Sittenlosigkeit und schlechte Verwaltung entstehende Elend/die Quälereien und Bedrückungen der Großen und Mächtigen/die sich der Ländereien der armen Freien bemächtigte»/ die rohe
*) An die Stelle der Sklaverei bei den klassischen und orientalischen Völkernrrat bei den Germanen und Slaven die Leibeigenschaft; der AusdruckSklave wird also hier mehr im uneigentlichen Sinne gebraucht; da derSklave absolut als Sache behandelt wurde, nicht so aber der germanischeund slavische Leibeigene. D. B.
"») 'IM. SS, §. 18.