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Hörigen zugefügte Beschädigung oder Beschimpfung kostet einViertel der Summe/ die zu bezahlen wäre/ wenn eS sich um einenFreien handelte; wer den Grundholdcn eines Andern am Barteoder den Haaren zerrt/ muß ihm einen SoliduS zahlen; der vonseinem Herr»/ weil er ihn verklagt hat/ geschlagene Hörige istfrei *). Der Herr/ welcher dem in eine Kirche geflüchteten Hö-rigen Sicherheit verheiße«/ und sein Wort nicht hält/ verfällt ineine Strafe von 40 Solidi**). Astolph ***) bestimmt/ daß,wenn ein Herr/ der die Absicht hatte/ seinem Leibeigenen dieFreiheit zu gebe«/ stirbt/ dieser jedenfalls frei sey ohne sogar denI-umelMlä oder das Lastgeld zu bezahlen/ /,weil eS uns/ fügt erhinzu, „sehr verdienstlich dünkt, die Sklaven aus der Knechtschaftzur Freiheit zu führen, indem unser Erlöser sich herabließ, Sklavezu werden, um uns die Freiheit zu verschaffen." Ueberall ist dasChristenthum bestrebt, die Lage der Sklaven zu verbessern. DerWestgothe Egisa erklärt, da auch der Sklave nach dem Eben-bilde Gottes geschaffen sei, so dürfe er nicht verstümmelt oderentstellt werden ff). Die Franken betrachten die Freilassung alsein in den Augen Gottes verdienstliches Werk. Bei den Angel-sachsen ist der Bischof der Beschützer der Sklaven und muß fürihre Freilassung wirken.
ES gab in Italien eine Menge von Leibeigenen, waS die vie-len in ihrem Betreff erlassenen Gesetze bezeugen; da jedoch diefreiwillige Arbeit bequemer und nützlicher erschien, überließ manihnen nicht selten Ländcreien gegen einen Erbpacht, gleich denKirchen, und dann traten sie in die Klaffe der Pächter oder Al-dioncs über. Diese Aldiones (nlstii, nläioni) standen über denLeibeigenen, obgleich sie Hörige eines Herrn waren; sie konnten,wenn auch nicht in unbeschränkter Weise, Ländercien und Leib-eigene besitzen, durften jedoch ohne Erlaubniß deS Herrn und ohneihm daS l-iustsmüim zu bezahlen, weder kaufen noch verkaufen.Sie haben daher Aehnlichkeit mit den Kolonen der Römer, nur
«Kolli«, I, 3.
«otllkr I, 277. Der Werth der Leibeigenen richtete sich nach ihrenkörperlichen und geistigen Fähigkeiten. Am besten bezahlt und aucham besten behandelt wurden kunstfertige Leibeigene («ervi leoti, »>>ni«te-rikle« expoMioiikIe«).
»»*) I, 14.
P) ><: imnAiiii« Lei jikilmniltionem äetoimont. Ges. der Weskgothen 6,13. 1ö.