Band 
Fünfter Band.
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RechtSgefühl und gewisse Gebräuche genügten zur Lösung dermeisten Fragen, die bei den sehr einfachen Beziehungen nichtschwierig sein konnten. Noch jetzt besteht der bedeutendste undwichtigste Theil der englischen Gesetzgebung in alten Gebräuchen,analogen Fällen und früheren Entscheidungen (zn-vcollents),welche im Grunde nur die verbesserten Ueberrcste jenes alten Ge-wohnheitsrechtes sind. Beschimpfungen wurden durch die Fehdegerächt, einen Privarkrieg, welchen der Beleidigte mit seinenAnhängern gegen den Beleidiger und die seinen führte.

Uebrigens entbehrten die Barbaren doch nicht jeder Gerichts-förm, denn TacituS berichtet, die minder wichtigen Civilsachenseien vor locale Magistrate gebracht worden, welche vielleicht freigewählte Schiedsrichter waren, und die wichtigeren Sachen, so wieKriminalfälle seien der Versammlung deö Stammesvorgelegt worden*). Dieses war das höchste GerichtSforum beiallen germanischen Völkern. Der Grund liegt in einer gleichfallswahrscheinlich allen Germanen gemeinsamen Einrichtung: derBürgschaft oder welche jeder Stamm der ganzen Nation,

die Deeanien der Centurie, der Decanie endlich die Häupter dersie bildenden knie leisteten, so daß Alle für Einen, Einer fürAlle verantwortlich waren.

Gegenseüige Bürgschaft.

Diese Einrichtung, welche in der Folge Englands Fortschrittein der Industrie, wie seiner persönlichen und staatlichen Freiheitveranlaßte, erscheint am deutlichsten bei den Angelsachsen. Denengsten Kreis der freien Bürger (kieomun) bildeten 10 HauSväter(titliinA, teollunAe): aus 10 Tithingen erwuchs der Hundrcd; jenestanden unter dem BorSholder, diese unter dem Hundrcdar. DieseVorsteher waren richterliche Beamte; die Mitglieder dieser Ver-einigungen mußten strenge Bürgschaft für einander leisten undsolidarisch für denjenigen unter ihnen, der in eine Strafe verfiel,die Buße bezahlen, wie fie denn auch gemeinschaftlich das einem

indeß in liellaKincs ein gothisches Iiilaxein«, plur. bilaxeineis, nnd möch-ten diese nicht für Gesetze, sondern für ethische und politische Spruch-gedichte halten, wie solche in der alnwrdischen Literatur sehr früheerscheinen. D. B.

Principes gni für» per paxos vieosgne reiläunt . . . Incet »xuä e«n-eiliuin »oeusare luogue, vt äiscrimin» eapitis intenäere. 6sp. 12.