Band 
Fünfter Band.
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tvorttte dem dagegen redenden Avitus: Ist es nicht wahr, daßin den Kriegen der Nationen wie in den Kämpfen Einzelner derEntscheid in der Hand Gottes liegt? Warum sollte daher seineVorsehung der gerechten Sache nicht den Sieg verleihen? — Undbegreiflich mußte auch in Zeiten, welche sich durch Innigkeit desreligiösen Gefühls auszeichneten und in denen so viele Legenden undWundererzählungen im Gange waren, die Idee des durch den Aus-gang sich bekundenden GotteSurtheiles leicht aufkommen, und vonda war es nur ein Schritt zu der Behauptung, daß die Gottheitjedesmal für den Sieg der Unschuld ein Wunder wirke *).

Gottesurtheil.

Schon in alten Zeiten und bei den verschiedensten Völkernbegegnen wir übrigens dem Gebrauche der Gottesurrheile zur Fin-dung der Wahrheit. Bei den alten Germanen waren Wasser undFeuer nicht blos Werkzeuge Gottes, sondern selbst Götter, welcheüber den Schuldigen erkannten, richteten, ihn von sich stießen oderverbrannten; der vor seinen Mörder gebrachte Leichnam blutete.Fedoch wollten die Götter, welche die natürlichen Gesetze um-stießen, des Verbrechens Strafe; die Hinrichtung war daher einOpfer und der Richter oder Priester vollzog sie im Namen derGottheit. Die Barbaren, ohne gelehrte Conftitutionen und ineiner sozialen Lage, bei welcher die Einrichtung eines regelmäßigenSystems der Anklage und Rechtfertigung unmöglich war, versuch-ten es in verschiedener Weise, auf den Willen des göttlichen Rich-ters in sogenannten Gottesurteil, sich zu berufen. Bald mußtendie beiden Gegner mit hocherhobcnen Armen während einer gan-zen Messe oder irgend einer andern gotteSdienstlichen Handlungausharren, und wer von beiden dies nicht vermochte, war derverlierende Theil; bald gab man ihnen einen geweihten BissenBrod oder Käse zu verschlucken, in der Ueberzeugung, der Schul-dige werde dies nicht ohne Anstrengung vermögen. Die der Zau-

*) So zu Palica svaliee) in Sizilien am pulieorum Inen«, merkwürdigdurch Schwefelwasser und mehrere Sprudel inmitten desselben, dereneurer, Xeuüino (Delle«) zu Gottesurteil: gebraucht wurde. Wer einesDiebstahls oder Meineids beschuldigt war, dessen That oder Schwurwurde auf eine Tafel geschrieben und diese in den See geworfen; sanksie unter, so war er schuldig und ward selbst hineingestürzt, im Gegen-theile war er unschuldig, kulioi hießen die Schutzgötter dieses Orakels.Diodor. XI, 8S. Aristot. Mir»«. 58.