405
schon Handbuche jener Zeit/ gezogen. Aber entgegen dem Ge-brauche der alten Juristen oder Gesetzgeber spricht der Compila-tor in seinem eigenen Name»/ verändert oder verunstaltet dieStellen und entkleidet sie ihrer wahren Bedeutung durch eine will-kürliche Anordnung. ES ist bemerkenSwerth/ daß die schlechtesteSammlung römischer Gesetze/ unter den Barbaren/ in Italienangefertigt worden ist.
Rrevinrium älai'ie». 506.
Alarich 11/ König der Wcstgothen/ gab für seine römischenUnterthanen diese/ Anfangs lox romniin, später »revim-iim, ge-nannte Gesetzsammlung. DaS auf uns gekommene Exemplar ist/nebst dem königlichen Dekrete an den Palastgrafen Gojarich/ inwelchem Dekrete/ wie in den Vorreden von Thcodosius undJustinian/ das Historische des Werkes vorgetragen wird/ vomReferendariuS Anianus an den coms« TimotheuS gerichtet.Die Sammlung umfaßt 16 Bücher vom Theodosianischen Gesetz-buch/ die Novellen der Kaiser TheodosiuS/ Valentinian/Marcian/ Majorian/ Severus/ die Gesetze genannt wer-de»/ während daS Wort gn« die Arbeiten der Juristen bezeichnet/welche die andere Quelle dieses Gesetzbuchs bilden / nämlich dieInstitutionen deS Gajus, 5 Bücher der keeeptW sontentin; desPaulus/ sodann zwei Titel aus dem 6oäex ttermoZeiiirmusund dreizehn aus dem 6ollox (»rs^orirmiis. Ulpian wird nichteinmal genannt und von Papinian nur eine sehr kurze Stellemitgetheilt. Der Auslassungen sind sehr viele; der Text ist zwarselten verändert/ aber während die Stellen aus der ursprünglichenGesetzgebung wortgetreu mitgetheilt werde»/ tragen die Jnterpre-turen den in die Verfassung eingeführten Veränderungen Rech-nung/ wodurch wir ein Bild von dem Zustande jener Gesellschafterhalten *).
') Von der ursprünglichen Gestaltung des Alarichschen Breviars, welches fürdie Römer im westgothischen Reiche lange Zeit hindurch als Gesetzbuchgegolten hat und in den civil- und kirchenrechtlichen Sammlungen desMittelalters vielfach angezogen und benutzt worden ist, war es bisherschwer, sich ein klares Bild zu entwerfen, da die einzige vollständige Aus-gabe des Werkes von Sichard (Basel 1528) sehr selten ist, die frühereEdition von Bonchard (Paris 1525) lediglich den Gajus nnd Pau-lus umfaßt, nnd die weiter» Ausgaben von Petr. Aegidius (Löwen1517) und Canciani (Venedig 1789) bloß Auszüge und Abkürzungen