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Ansehens der Volksversammlung und deS Klerus die königlicheGewalt nach dem Vorbilde der kaiserlichen zu verstärken suchten.Selbst nachdem sie unter fränkische Herrschaft gerathen waren,behielten die Burgunder ihr Gesetz als persönliches Recht bei,bis eS von Ludwig dem Frommen förmlich aufgehoben wurde.
Gesetze der Westgolhen.
Eurich, welcher zu Toulouse herrschte/ ließ die nationalenGebräuche für die Bothen sammeln *), die daher zuerst unter denBarbaren geschriebene Gesetze hatten; eS ist jedoch nichts davonerhalten. Alö sodann die Westgolhen nach Spanien zurückgedrängtwurden/ hob Chindasvinth daS römische Gesetz auf, welchesdie Provinzialen im Alarichschen Breviar beibehalten, und unter-warf sie und die Bothen dem nämlichen Rechte (652) **). SeinRechtsbuch/ kchero (tttrimi jullieum) genannt / und unterseinem Sohne Receövinth nachträglich vervollständigt, umfaßtealle von Eurich biö auf Egiza erlassenen oder verbesserten Ge-setze, so wie Bruchstücke unbekannten Ursprungs oder auch denGebräuchen anderer germanischer Völker entlehnt Die ganzeHaltung deS RechtSbuches läßt auf einen römischen Verfasser oderdoch römischen Ursprung schließen, obgleich daS römische Rechtgleich wie die alten Gebräuche ausdrücklich darin als aufgehobenerklärt werden; die Artikel find häufig nach dem Muster der kai-serlichen Edikte abgefaßt, und statt die Völker nach der Abstam-mung zu unterscheiden, ist die Persönlichkeit deS RcchtS nicht bei-behalten.
Wir haben hier keinen Versuch mehr, sondern ein allgemei-nes, wohl ausgearbeitetes RechtSbuch vor uns, daS sich zum Zweckesetzte, allen Bedürfnissen der Gesellschaft zu begegnen; nicht allein,
») 8ud Iwo roxe 6otlu lexum instituta scrixtis I,ädere vmporunt; >mi»»ntsa mnribus et vansuotuäine tenodantnr. Islä. v. 8vv-, Oku. Ootd.era 504.
»») Für die 4, ex vn-utlwi'um gibt Hänel den Gebrauch des Brevlars zu,allein erst in deren spätern Zusätzen und Redaktionen zweiter Hand.
D. B.
-»»«) Diese kex zerfällt nach der Ordnung der Materien in 12 Bücher (das12. handelt von den Häretikern und Juden) mit 54 Titeln und 595Artikeln. Gegen den im Allgemeinen milden Geist des Gesetzes verstoßendie gegen die Juden verfügten harten Maßregeln, welche znr Folge hal-len, daß jene später die Araber als Befreier betrachtete!!.