Band 
Fünfter Band.
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Riten* *) bediente» sie sich eines eigenen GewandeS/ nämlich desMeßgewandes/ eines durchaus runden und geschlossenen Mantelsmit einer Oeffnung für den Kopf. Karl d. Gr. gebot/ die Kle-riker in weltlicher Tracht auch als Weltliche zu behandeln. Uebri-gens wurde erst nach dem 13. Jahrhundert die schwarze Farbevom Klerus allgemein angenommen. Die Geistlichen wurden auchvon gewissen Berufsarbeiten/ sodann von allen weltlichen Beschäf-tigungen ausgeschlossen. Noch später wurden sie zum Cölibat an-gehalten/ einem alten/ mit der Zeit verschärften und fast allge-mein angenommenen Gesetze **). Das Conzil von Chalcedon ver-

haare abbrannten, (Oono. Xguisxi'. «. t. — Jsid. v. Sevilla B- I,äe Off. eeel. e. 4). Im 18. Kap- der Apostelgesch. wird der Prise illaund Aqnila erwähnt, die i» Folge eines Gelübdes ihr Haar abgeüboo-ren hatten. Allein abgesehen davon, daß die Nazarener gemeiniglich ihrHaar lang. wie Simfon, trugen, ist es auch nicht recht glaubbar. daßsie in Zeilen der Verfolgung sich in so auffallender Weise ausgezeichnethaben sollten.

welixio äivina akterum lurbitum liabot in minister!«, niterum in usnvitagno eommuni. 8t. Hieran, in Lreeli. 44. Landolph. von demErzbischof Aribert hlkist. Äleäiol. II, 35) redend, berichtet, daß unterdieseni Prälaten Niemand den Chor betreten durste, ohne niir der weiße«Toga (Alba) bekleidet zn sein und ohne das Haupt mit dein rochen, man-telartigen Uebcrwurf bedeckt zu haben, den die Geistlichen damals trugen;ursprünglich trugen ihn die Römer als militärisches Gewand über derTunika; später hatten ihn auch die Bürger als praktisch gegen Rege«und Wind angenommen.

*2) Ori§en. Xuiuer, bomik. XXIII, e. 3. blpiplian. »ävers I,neues. II,t. I.. Imeres. 59. o. 4. „Was in der Ermahnung Christi und des

Apostels klar begründet, durch den Geist der Kirche, durch das Beispielaller berühmten Bischöfe und Kirchenlehrer und durch die gemeinerrPrariS bereits zur Autorität geworden war, wurde stufenweise auch zumGesetz erhoben. — Daher wurden schon auf einzelnen Cvnzilien- des 4.Jahrhunderts wider den Priester, ja regelmäßig schon gegen den Diakon,der nach der Ordinatio» ein Weib nähme, die Entfernung pom Annefestgesetzt, und sogar den Geistlichen vom Bischöfe bis zum Snbdiakonabwärts, welche als Verheiralhete ordinirt worden waren, die Enthalt-samkeit von ihren Frauen auferlegt." — Das Conzil von Nicäa faßteüber diese Sache wegen des Mangels an Geistlichen keine Beschlüsse. —-„Seit dem 4. Jahrh, bildeten aber die Gesetze der abendländischen Kirckcdiese Verhältnisse schärfer aus; sie verlangte die unbedingte Enthaltsamkeitvom ehelichen Leben nicht blos bei den Priestern, sondern auch bei denDiakonen, und erlaubten daher bereits verheirathete Männer zu diesenGraden nicht anders, als nach abgelegtem Gelübde der Keuschheit zu ot-