Band 
Fünfter Band.
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bor einem einzigen Geistlichen die Nutznießung mehrerer Benefi-zien (welcher Ausdruck übrigens erst später aufkam).

Im Beginn des 5. Jahrhunderts war Rom stolz darauf/ 80Kirchen und 66 Priester zu befitzen/ so gering war noch die Mengeder Geistlichen/ daher auch mit äusserster Sorgfalt darauf gehal-ten wurde/ daß Keiner ausserhalb seiner Diöccse die Weihenempfange/ kein Priester die seinige verlasse oder Reisen unter-nehme ohne Erlaubniß seines Bischofs (litterne äinüssoriiio);das chalcedonische Conzil verhängte das Anathema über den Kle-riker/ der nach empfangener Weihe seinem Berufe abtrünnigwurde und Jufttnian verhängte über einen Solchen Vermögens-eonfiSkacion zu Gunsten der verlassenen Kirche.

düstren. Endlich wurde die Verpflichtung zum ehelosen Leben aus LasSubdiaconat ausgedehnt, und auch bei der Erthcilung dieser Weihe anvcrheirathcte Männer das Versprechen, sich zu enthalten oder seine Frauzu entlassen, vorgeschrieben. Doch zog die Uebertretung aller dieser Gesetz«nicht Trennung der Ehe, sondern nur Entfernung von den geistlichenVerrichtungen nach sich. Zu der morgenländischen Kirche wurde nun auchdenen, die nnverhcirathet zum Klerus gekommen waren, vom Subdiaconaufwärts, die Ehe nicht gestattet, und Justinian fügte sogar die wich-tige Schürfung hinzu, daß die Uebertretung nicht nur mit der Verstoßmrgaus dem geistlichen Stande bestraft werden, sondern auch die Kinder alsungesetzliche, mithin die Kinder selbst als nichtig gelten sollten. . . . Z»der lateinischen Kirche wurden die alten Verordnungen wider die Priester-ehen mehrmals und sehr nachdrücklich wiederholt; auch erhielten sie durchdie Einrichtung der Stifte eine äussere Verstärkung. Allein nach derAuflösung des gemeinschaftlichen Lebens und dem damit zusammenhängen-den Verfall der Kirchenzucht drangen jene Vorschriften so wenig durch,daß es in allen Ländern und selbst unter den Augen des Papstes wiederviele verheirathetc Priester gab. Dadurch war der Klerus auf vielfacheWeise an die Welt gefesselt, und die Kirche gerade als sie jener rohenZeit gegenüber der höchsten geistigen Anstrengungen bedurfte, durch ihnDiener gelähmt und in die Festlichkeit erniedrigt. Endlich stellt« Gre-gor Vll, um die Freiheit der Kirche zu retten, die alte Zucht durch einenentscheidenden Schritt wieder her, indem er (167ä) sowohl die beweibtenPriester selbst, wie die Laien, welche bei ihnen beichten und die Messehören würden, in den Bann that. Die Ehe selbst war aber doch nochgültig, und zog nur, wie früher, die Entfernung von den geistlichen Ver-richtungen nach sich. Allein bald nachher wurden, wie im Orienr schonuuter Jnstinian geschehen war, die Ehen der Kleriker vom Subdiakoaaufwärts selbst für nichtig erklärt." Walter, Kircheurechl, 8 212.

D. B.