Spuren von diesen Oblationen erhalten/ so in der mailändischen,wo Männer und Frauen, die Alten (veeckwni) genannt, beidem Hochamte in der Kathedrale 3 Hostien und 6 Unzen Weinzum consecriren darbieten; auch in Frankreich und in der Schweizwird in einigen Kirchen beim Hochamte geweihtes Brod vertheilt.Die geweihte Hostie wurde in der Höhlung der rechten Handempfangen, unter welche man die linke hielt; die Frauen mußtenihre Hand mit einem leinenen Tuche *) umhüllen. Nach Ver-schluckung der Hostie trank man aus dem Kelch, den der Diaconreichte, indem man mit einem Röhrchcn die Flüssigkeit aufsaugteoder auch das Brod darin weichte, welcher Gebrauch sich nochwährend des ganzen 16. Jahrh, in der mailändischcn Kirche er-halten hat. Es begreift sich, wie groß die Kelche und im Ver-hältniß das Meßmch und die Patene sein mußten. Theodorichschenkte dem Cäsarius, Bischof von Arles, eine 60 Pfundschwere Patene. Zu Jerusalem und an andern Orten wurden dieUeberresie der heil. Communion verbrannt, in Gallien und ineinigen andern Gegenden gab man sie kleinen Kindern, die auchunmittelbar nach der Taufe einige Tropfen consecrirten Wein er-hielten. An den Tagen, wo nicht consecrirt wurde, die Euchariftienit nach Hause zu nehmen, war erlaubt; es herrschte dieser Ge-brauch hauptsächlich unter den Einsiedlern und geschah auch inden Zeiten der Verfolgung. Schon frühe pflegte man die Com-munion nüchtern zu empfangen, was dann von dem Concil zuKarthago aus dem Jahr 397 ausdrücklich geboten wurde; nur amDonnerstag in der Charwoche sollte zur Erinnerung an das heil.Abendmahl die Euchariftie deS Abends gefeiert werden Dasdritte Concil von Karthago lehrt uns einen sonderbaren Gebrauchoder vielmehr Mißbrauch kennen, indem cS verbietet, dem Ver-storbenen vor dem Begräbnisse die Euchariftie zu reichen.
Zum würdigen Empfang deS heil. AltarssakramenteS ist vorAllem nöthig, dasselbe im Stande der Gnade zu empfangen, da-her die Kirche von jeher alö Vorbereitung auf dasselbe die Rei-nigung der Sünden durch das Sakrament der Buße vor-schreibt.
wird es zum Fleische Christi/' St. Ambr osius oder wer der Verfasserdes Buches Its saoramentls, IV, 4.
vominiealo genannt. Can. 42 des Conz. v. Aurerre a. d. I. 528.
Can. 29. Vergl. 6 Uar <1 o », 8tor>a ckei «aeramenti, Verona 1751.»lartene, ve untignis Lvolesiae ritibus.