Band 
Fünfter Band.
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ge«; eben so wenig wollte cS gelingen, in unsern Gegenden Pa-triarchate wie im Orient zu errichten. Zwar suchten in Spaniender Merropolire v. Toledo, in England der v. Canterburp, mFrankreich dir Erzbischöfe v. ArleS, Vienne, Lyon, BourgeS überdie Bischöfe die Suprematie zu erlangen, welche sie als die Ober-hirten von Hauptstädten beanspruchen zu können glaubten, aberohne Erfolg, da ihnen einerseits daS auf seinen Primär eifer-süchtige Rom entgegenstand, anderseits die Bischöfe es vorzogen,von einem entfernten Papste abzuhängen; die Folge war, Laßdie Bischöfe daS ganze geistliche Ansehen in sich concenrrirtenund daß die Provinzialsynoden, welche über ihnen standen, all-mälig seltener wurden*).

Die Anmaßung der Fürsten, die Bischöfe zu wählen oderwenigstens zu bestätigen, lockerte die Verbindung zwischen ihnenund dem Diözesankleruö, denn in vielen Fällen wurden sie wederaus seiner Mitte, noch überhaupt eine ihm bekannte Persönlichkeitgewählt, sondern waren meistens Fremde, die der Hcerde, welchersie vorstehen sollten, keine Liebe und kein Vertrauen einflößten,nicht selten durch unehrenhafte Dinge (Simonie z. B.) zur Er-langung ihres Amtes sich von vorncherrin verächtlich gemachthatten. Um diese immer weiter werdende Kluft einigermaßen aus-zufüllen, nahmen die Bischöfe die neuen Priester vorzugsweise ausihren Hörigen, ohne ihnen eine völlige Unabhängigkeit zu ge-währen.

Die Bischöfe allein verwalteten daS Kirchcuvermögen, worun-ter nicht nur die liegenden Güter, sondern auch die Gaben undZehendcn des Volkes verstanden wurden; die letzter» galten näm-lich nicht als einer einzelnen Kirche , sondern als der Diözesegegeben, und über Alles zusammen verfügte nur der Bischof inlediglich durch das Verbot der Enteignung von Grundstücken be-schränkter Weise. Uebrigens verfügte er über seine Kleriker fastnicht minder unbeschränkt, da jeder Priester an seine Pfarre ge-bunden oder, wie der gebräuchliche Ausdruck lautere,war. AlS die Bischöfe sodann Zutritt zu den Volksversammlungen

*) Die Concile von Nicäa, Ainiochia (332) und Chalkedcn (451) wollten,daß der Metropolit? mit den Bischöfen seiner Provinz jährlich zweimalzusammentrete; spätere Gesetze bestimmten, daß die Provinzialsynoden sähr-lich abzuhalten seien, jedoch wurde dieses in den germanischen Reichen vonAnfang an nicht befolgt. D. B.