Band 
Fünfter Band.
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und Höfen erhielten / wuchs ihre geistliche Macht im Verhältnißzu ihrer zeitlichen und ein schlimmer Gebrauch derselben scheintnicht selten gewesen zu sein. So erklärt daö Concil von Toledo(589) r Wir haben erfahre«/ daß die Bischöfe ihre Gemeindennicht bischöflich / sondern grausam behandeln ... ES sei daherden Bischöfen untersagt/ sich mehr zuzueignen/ als ihnen durchdie alten Constitutionen bewilligt ist. Die durch sie beeinträchtig-ten Kleriker / Eingepfarrten oder Diözesanen sollen darüber vordem Metropoliten Klage führen und dieser soll schleunigst diesenMißbräuchen ein Ende machen. Druck erzeugt Gegendruck/ daherVorkommnisse wie Verbindungen der Priester unter sich zum or-ganisirten Widerstand gegen die Bischöfe *); oder sie betraten denRechtsweg und wandten sich klagend an die Synoden oder andie weltlichen Behörden. Das Concil von Carpentraö (527) sagt/da Klagen eingekommen seien/ wie gewisse Bischöfe sich die vonden Gläubigen den Pfarrern gegebenen Dinge aneignen/ so daßden Kirchen wenig oder nichts zukomme/ so werde befohlen/ daßAlleS/ wessen die Kirche des Bischofs nicht bedürft/ den Pfarrernüberlassen bleibe; die Synode von OrleanS verordnet / daß keinBischof auf seinen Rundreisen von den Kirchen mehr nehme/ alsfür ein Geschenk passend sei. Die Concile von Braganza (572)und Toledo (663) wiederholen die nämlichen Klagen und suchendurch ähnliche Verordnungen dem Uebel zu steuern **). Wie ein-mal die Bischöfe durch die Verhältnisse dazu geführt worden/ sichmit weltlichen Angelegenheiten zu beschäftigen/ wurden sie leichtvon Herrschsucht und Ehrgeiz verleitet/ ja manche vergaßen sichso weit/ daß sie Krieg führten.'

Mönche.

Den stärksten Widerstand setzten ihnen übrigens die sich sehrvermehrenden Mönche entgegen. Auch in dieser Hinsicht zeigt sicheine wesentliche Verschiedenheit zwischen Morgen- und Abendland.Dort waren die meisten Mönche Einsiedler/ die ihr abgeschlossenes

*) „Wenn Kleriker, wie bereits an mehrern Orten vorgekommen, auf Anstiftendes Bösen rebellisch wider die Autorität Verschwörungen eingehen, sichgegenseitig einen Eid abnehmen oder Schriften wechseln ... so sollendie Bischöfe die Schuldigen bestrafen." Synode v. Orleans (538) o. XXI.Aehnlichen Jnhals ist der Can. L der Synode v. Rheims (6L5).

") Unsere Hauptguelle ist hier Plank, Gesch. der kirchl. Gesellschaftsver-fasiullg. Hannov. 1803—9.