Band 
Fünfter Band.
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Umstände/ daß Spanien an ihren Namen die Erinnerung an seinenationale Unabhängigkeit anknüpfte und in der Vergleichung mirden nachfolgenden Eroberern.

Wir haben die Araber hinreichend kennen gelernt/ um unSeinen Begriff davon zu machen / wie sie in diesem unglücklichenLande hausten, dessen Boden sie nicht nur als Eroberer/ sondernauch als Feinde der herrschenden Religion betraten; als sie jedochbeschlossen halten/ sich im Besitz des schönen Landes zu behaupten/hörten sie auf/ eS zwecklos zu verheeren/ und die Einwohner/ de-nen nun auch bald die bittere Genugthuung ward/ sie sich gegen-seitig zerfleischen zu sehen/ konnten etwas freier aufathmen. Einmerkwürdiges Dokument ist erhalten in der im I. 734 von zweiarabischen Feldherren den Bewohnern von Coimbra und der Um-gegend bewilligten Uebergabebedingungen. Die Christen sollendoppelt so viel als die Araber, die Kirchen 25 / die Klöster 50/die Kathedralen 100 Pfund Silber bezahlen. Die Christen sollenzu Coimbra einen Grafen von ihrer Nation zum Rechtsprechenhaben, doch darf er ohne die Billigung des arabischen Algazilkein Todesurtheil fällen. Tödtet oder verletzt ein Christ einenAraber, so wird er vom Algazil nach arabischem Gesetz gerichtet.Thut ein Christ einem arabischen Mädchen Gewalt an, so wirder Moslem und nimmt sie zum Weibe, oder wird hingerichtet; erverfällt dem Tode, war die Ueberwältigte eine verheirathete Frau.Der Christ, welcher eine Moschee betritt oder Allah und den Pro-pheten lästert, wird Moslim oder stirbt. Die Priester feiern dasMeßopfer bei verschlossenen Thüren oder bezahlen 10 Pfb. Silber.Die Bischöfe dürfen bei Todesstrafe den Khalifen nicht fluchen.Das Kloster Lorban ward von der Zahlung der 50 Pfd. Silberbefreit, weil dessen Mönche den MoSlim die besten Jagdgründeanzugeben und sie überhaupt freundlich zu behandeln pflegten;auch konnten jene nach Coimbra kommen und daselbst ihre Ein-käufe taxfrei machen, aber sie durften nicht ohne Erlaubniß ihrGebiet verlassen. Diese Urkunde gewährt einen Einblick in dieLage der Besiegten gegenüber den Siegern. Die Diöcesen bliebenunverändert, die Wahl von Bischöfen und Klerus frei; ein Theilder alten Kirchen wurde in Moscheen umgewandelt, die übrigenzu vergrößern oder neue zu bauen, war untersagt, ebenso jederäußere kirchliche Pomp, obgleich der Gottesdienst m den Kirchengehalten werden durfte; unter den Mozarabern von Cordova warerlaubt, die Glocken zu läuten.

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