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welche der König hinwieder der Republik und dem h. Petrus alsPatrimonium schenkte.
Dieses ist der Ursprung der weltlichen Macht der Päpste,welche, obgleich Oberhäupter der Kirche, bis dahin keine welt-liche Souvcränetät ausgeübt hatte». Daß K. Constantin demP. Sylvester Rom überlassen habe, ist, wie schon bemerkt wor-den*), eine Erfindung späterer Zeit, wohl aber hatten die Päpstesehr ausgedehnte Besitzungen. Bereits zur Zeit Gregor d. Gr.besaß der h. Stuhl 23 Gürer in Italien, auf den Mittelmeer-Jnseln, in Jllyrien, Dalmatien, Germanien und Gallien; diebedeutendsten lagen in den konischen Alpen **). Auf diesen Be-sitzungen übten die Päpste gemäß dem römischen Rechte die Ge-richtsbarkeit über die Kolonen aus, demzufolge sie auch Magistrate,Gerichte u. dgl. hatten; desgleichen ließen ihnen die fernen undbald schwachen Kaiser eine gewisse Souvcränetät zu; so sandteGregord. Gr. einen Statthalter nach Repi, den Einwohnernbefehlend, diesem wie ihm selbst zu gehorchen, und einen Tribunnach Reapel, der die Vertheidigung dieser Stadt leiten sollte;dazu kam, daß die gemeindlichen Einrichtungen Roms den Päpstenalö ersten Bürgern einen Theil der Souveränctät einräumten.Nun aber erhob sie die Schenkung PtpinS in der That unterdie Fürsten der Erde. Da sie die Grundlage des ältesten italieni-schen StaaceS bildet und einen großen Einfluß auf die Schicksaledieses Landes ausübte, mußte sie von jeher die Aufmerksamkeitder Historiker und Politiker in hohem Grade fesseln. Aus diesemGrunde wollen wir etwas näher dabei verweilen. Uebrigcns weißja auch der Katholik zu unterscheiden zwischen der Unbeweglich-keit einer geistigen Gewalt und der zufälligen Natur einer Herr-schaft, welche die Kirche nicht erwartete, um groß und stark zuwerden, und die, sollte sie dieselbe auch wieder verlieren, nichtseinbüßen würde von dieser Größe und Erhabenheit, die aus einerviel höher« Quelle stammt, als aus ihrer Souveränctät.
Die Originalkunde Pipins ist nicht mehr vorhanden, unddie als solche beigebracht worden, ist untergeschoben. Aber dieChronisten, welche übereinstimmend davon berichten, und die Reihe
») S. B. VII. K. 3. Dd. IV. S. 6S4.
**) Hier sollen sie auch Genua umfaßt haben, allein zwei Jahre nach derBestätigung dieses Besitzes durch Luitpran'd starb ein als lvmbardischerHerzog LignrienS bezeichneter gewisser Andoald.
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