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wurde/ den Hader beizulegen/ der zwischen Adolph v. Nassauund Albert v. Oesterreich um daS Imperium bestand. Alser aber zum Vermittler zwischen Frankreich/ England und Oester-reich sich erbot/ antwortete ihm Philipp IV: „Niemand habesich einzumengen in einen Hader zwischen seinem Vasallen undihm/ er werde willig auf Rathschläge hören/ jedoch keine Geboteannehmen." Da dieser Philipp fortfuhr/ die Kirche in seinenLanden zu brandschatze«/ auch untersagte/ Geld aus dem König-reiche auszuführen / welches Verbot direet gegen die päpstlicheKammer gemünzt war/ erließ Bonifaz (1296)/ als natürlicherBeschützer der geistlichen Immunitäten/ die Bulle Olericis Inieos,die über jeden Kleriker/ der ohne Zustimmung des heiligen Sluh-les von seiner oder der Kirche Gütern und Einkünften außeror-dentliche Abgaben entrichte»/ oder alS Unterstützung/ Anleihe/Geschenk oder unter irgend einem andern Namen etwas zahlen/sowie über jeden weltlichen Herrn oder Beamten/ der dergleichenverlangen würde/ den Bann verhängte. Dies der angeblicheInhalt der Bulle/ denn/ wohlverstanden/ diese selbst ist nicht mehrvorhanden. Uebrigens enthielt diese Bulle/ welche in Deutsch-land und in allen Ländern / wo sich der kirchliche Sinn nochregen durfte/ sehr gut aufgenommen wurde/ unstreitig nichts/ wasnicht längst von Conzilien und Päpsten festgesetzt worden war/nur etwas bestimmter / indem die weltliche Gewalt schlau jenealten Canonen dadurch umging/ daß sie statt Beisteuern Darlehenund Geschenke erpreßte. Am unerträglichsten wurden die Erpres-sungen/ seitdem Päpste und daö Conzil von Lyon und wieder dasandere zu Lyon 1274 ein Zwanzigstel oder den Zehnten von denkirchlichen Einkünften zu nehmen erlaubten; es geschah dirs abernur der Kreuzfahrt wegen. Den Königen wurde die Erhebungzugestanden / weil sie dies gerne und leicht vollbrachten und dieKirchenobcrn nicht dem Argwohn oder Vorwürfe habgierigenEigennutzes sich aussetzen wollten. Es konnten aber die gcldbe-dürftigen Herren des reichen KirchenschatzeS nicht wieder verges-se»/ und c§ wurde ziemlich allgemein Staatsmaxime/ den Kirchen-säckel stets offen zu halten und aus demselben jeder finanziellenVerlegenheit geschwind abzuhelfen. Man kaun den Päpsten nichtvorwerfe«/ daß sie sehr karg daö Verlangen der Fürsten in dieserBeziehung begünstigt hätten; mit ihrer Zustimmung und Beihülfewurden / namentlich zum Behuf der Kreuzfahrten / Kirchen undStiftungen, Welt- und Ordensgeistliche mehr als einmal auf
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