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Achter Band.
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selben Tage (7. Januar 1308) verhaftet und in sichern, jedochanständigen Gewahrsam gebracht. Der Prozeß währte drei Jahreund wenn wir nach dem urtheilen dürfen, was man in England

den wie immer schwachen Clemens und welche Besorgnisse ihm noch seinevon Philipps Launen abhängige Laune einflößte, dennoch die furchtsameStimme zu erheben. Er sandte von Poiticrs, wo er wegen Kränklichkeitüber ein Jahr verweilte, die Cardinäle nach Paris, um dort in Erin-nerung zu bringen, daß die Templer als Ordensleute unmittelbar unterdem heiligen Stuhle ständen, daß also der König weder ihrer Personennoch ihrer Güter sich zu bemächtigen das Recht hatte. In dem mitgege-benen Schreiben bat der Papst den König recht inständig, er möchte dochden Canonen und der Freiheit der Kirche nicht zu nahe treten, sonderndie Templer und ihre Besitzungen den beiden Cardinälen überantworten,zugleich erklärend, daß er jenen Prozeß selbst vor die Hand nehmenwolle, und daß in Bezug auf selben die Vollmachten der Erzbischöfe,Bischöfe und Inquisitoren Frankreichs außer Kraft gesetzt seien. Nament-lich suspendirte er die Gewalt des Großinquisitors, des königlichen Beicht-vaters und Predigermönchs Embert (Wilhelm von Paris?), der sichden Vorsitz bei den Verhören der Templer angemaßt. König Philippschrieb stolz und frostig zurück, daß er sich durch jene den Bischöfen undInquisitoren angesonnene Suspension selbst beleidigt fühlen müsse undsie nicht zugeben könne; diesen wäre es weit leichter, jedem in seinemBezirke, sich genaue Kenntniß von der eigentlichen Sachlage, der Schuldoder Unschuld des Ordens zu verschaffen als dem Papste, und vor dempäpstlichen Richterstuhle würde der Prozeß sich unfehlbar in die Längeziehen, de» Orden nur zu bald Fürsprecher und Begünstiger in der Um-gebung des Papstes gewinnen, und wohl gar noch auf ihn, den König,der übelste Verdacht gewälzt; er zwar für seine Personsei weit entfernt,den Ankläger der Templerritter spielen zu wollen, da dies eine Rollesei, die ihm nicht gezieme, allein handeln müsse er in dieser hochwichtigenAngelegenheit als Diener Gottes, als Rächer des katholischen Glaubens,als vom König der Könige beauftragt mit Vertheidigung der Religion.Dabei berief er sich jetzt oder schon vorher auf ein von den Magisternder Theologie zu Paris allerunterthänigst ausgestelltes Gutachten, welchesbesagte: Die Ritter des Tempels seien zwar privilegirte Ordenspersoncnund nicht der weltlichen Gerichtsbarkeit untergeben, und kein weltlicherHerr könne über Ketzerei eine Untersuchung verhängen, ausgenommen erwürde von einem Bischöfe darum ersucht; und auch im Nothfälle, wennGefahr auf Verzug haste, könne er die Beschuldigten festnehmen, verstehtsich mit der Absicht, sie dann vor den kirchlichen Richterstuhl zu bringen."— Um sich wie einst in seinem Streit mit Bonifacius VIII der Bei-stimmnng und Unterstützung seiner Unterthanen zu vergewissern, beriefder König nach Ostern 1308 eine Versammlung von Notabeln undBürgern, um ihren Rath zu verlangen in Beziehung auf das gegen die