Band 
Achter Band.
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schränkte er die Erblichkeit der Apanagen auf die männlicheLinie, damit sie rascher an die Krone Heimfallen möchten.

Deren Einkünfte bestanden im Census, in Zöllen, Strafgcl.dern, Renten von den Kammcrgütern; die Communalverfassungenschützten die Städte gegen willkürliche Belastungen. Aber dieseEinkünfte reichten nicht mehr aus, seitdem die Heere ansehnlichvergrößert worden und die feudalen Contingente für weite Kriegs,züge nicht mehr konnten verwendet werden. Die Folge war,daß Juden und fremde Handelsleute, überhaupt Solche, die dasGesetz nicht schützte, geplündert, daß die Templer aufgehoben wur-den, daß Philipp (1298) gegen Entrichtung von 12Livr. Tourn.für die Hufe Landes alle Leibeigenen in Languedoe cmanzipirte;Gleiches thaten seine Söhne in den andern Provinzen und alleBewohner der ausgedehnten königlichen Provinzen, die eS wollten,erlangten in solcher Weise die persönliche Freiheit.

Da er jedoch auch einiger stabileren Hülfsquellen bedurfte,belegte Philipp den sehr emporgekommenen Handel mit einemZolle von einem Zweiunddreißigstel des Werthes der Waaren;dazu kam dann noch die „Tabelle" oder Salzsteuer; sodann ge-nöthigt die Stände zu berufen, um von ihnen Subsidicn zu ver.langen, setzte er die Generalstaaten der Languedoe und Langued'oil ein, von welchen festgesetzt wurde, Adelige und Geistlicheim Besitze eines Einkommens über 100 Livres hätten dem Königeinen Berittenen, von den Nichtadeligen je 100 Feuerstellen sechsSergeanten zu Fuß zu stellen.

Nach seinem Tode aber empören sich die Unterthanen gegendas von ihm geschaffene bedrückende Finanz- und Justizsystem;das Geld wird auf seinen frühern Werth zurückgeführt; einigeneue Steuern werden aufgehoben namentlich die Salzsteuer;mehrere Großen stellen ihre feudalen Gerechtsame wieder her unddulden keine Ausübung der königlichen Autorität in ihren Gebie.ten, ausgenommen da, wo eS sich um Rechtsverweigerungen oderAppellationen handelt; sie behalten sich vor das Recht der Ver-folgung solcher Leibeigenen, die sich auf königliches Gebiet flüch-ten würden; die Gewalt der Amtleute wird beschränkt, der Zwei.kämpf als Gottcönrtheil wieder gestattet; die Verpflichtung, außer-halb der Provinz zu dienen, aufgehoben. Es war dies jedoch derletzte Versuch deS Widerstandes der feudalen Gewalt gegen diekönigliche, und sie behauptete sich nicht lange. Es bricht derKrieg mit den Engländern aus, Philipp v. ValoiS erlangt