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684/ von welchem die Häuser Lothringen und Baden abstammen;sicher weiß man nur, daß jenes Geschlecht im 12. Jahrhundertdas Schloß in der Schweiz besaß, nach welchem eS sich nennt*).
*) Dagegen sagt Fürst E. v. Lichnowsky (Geschichte des Hauses HabS-burg) : „Dieses Haus stammt von den Herzogen von Lothringen odervon den ersten Herzogen der Franken in Allemannien, und gehörte zuden Alleredelsten, geheißen mujores, «xtlmutos, prinoixes; zu den großenGrasen... Die Landgrafschaft im obern Elsaß«) ward durch dasselbevon der Mitte des 13. Jahrhunderts an bekleidet; von früher her wohlschon die im Aargau, woselbst der Comitat längst sein war. dazu kamenGüter, Lehen oder Allode an beiden dortigen Rheinufern und im Zürich-gau ; in Burgund, wo es eigenes Land besaß, soll ihm Kaiser RudolfHdas Münster in Granfelden und einen Theil von Argnel gegeben haben.Nach einigen Angaben schlug sich zur Zeit des Kaisers Otto I desGroßen Guntram als Haupt dieses Geschlechts zu einer Partei widerseinen Oberherrn; sie zog den Kürzern und der Graf soll Alles bis aufunbeträchtliches Eigen, in Burgund jenseits des Jura gelegen, verlorenhaben; auch die burgundischen Schenkungen, denn König Otto fällteim offenen Gerichte den Spruch, kein weltlicher Mann dürfe königlicheMünster besitzen, weil es häufig geschehen, daß Abteien unbesetzt gelassenund mittlerweilen einem Weltlichen zur Benutzung übergeben wordenwaren. Die Urkunde über diesen Spruch ist auf uns gekommen, so auchmehrere mit Wciterverleihungen der Güter, welche dem Grasen Gunt-ram „wegen dessen Vcrrätherei" abgenommen wurden. Manches warderworben (zu seinem Eigen im Aargau, wohin er sich zurückgezogen),die Freien eines beträchtlichen Theils deS Aargau's gaben sich in GrafGuntramS Schutz, gegen willfährige Hand in Bestellung seiner eigenenGründe und gegen billigen Zins. Sei es, daß sich diese Freien wohldabei befanden, oder daß ein geringes Uebel dem größern der Unsicher-heit des Eigenthums und des Lebens in den Zeitwirren vorgezogen ward,bald folgten Andere dem Beispiel, wie die freien Leute zu Muri undumliegend. Diese baten GuntramS Sohn Canzelin (Konrad) umseinen Schutz, auch Graf von Alten bürg genannt, weil er gewöhnlichauf der Altenbnrg, dem Sitz des Landgerichtes, wohnte. Bald ergabensich Anstünde, und Graf Konrad trieb diese Freien von ihrer Habeund setzte seine Dienstleute darauf. Lange hielten sie sich fern; als aber
») Deren übrigens vor dem zwölften Jahrhundert keine Urkunde erwähnt;ilss kommt der Titel Landgraf vor; auch trifft man keinen ancrkanmreu Habsdurger im Besitz einer elsasfischcn Grafcnwürde; indessen kanndieselbe durch kaiserliche Verleihung oder durch Heiraih mit einer Erb-,tochter an dieses Geschlecht gekommen sein, wie es durch Heiraih mitder kyburgische» Erbrachter Anna in den Besitz der Landgrafschaft inKleinburgund gekommen. Vergl. Rick- Roepell, die Grafen vonHabSburg, gekrönte Abhandlung, Halw I8S2.