Band 
Achter Band.
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mins zu erwirken, inzwischen aber erließ er zugleich eine Pro-testation und Appellation gegen das päpstliche Verfahren (zuNürnberg, 18. Dezember). Voran steht die Betheuerung, er seinie gesonnen gewesen, etwas gegen die römische Kirche zu unter,nehmen, die er vielmehr stets als seine Mutter ehren, schätzenund bei ihren Rechten erhalten wolle. Die ihm gemachten Vor-würfe aber anlangend, sei eS bis daher von undenklichen Zeitenin Ansehung der römischen Könige von Rechts, und Gewohn-heitswegen beobachtet worden, und so waren auch der Meinungund redeten und dachten zu aller Zeit die Reichsfürsten nichtminder als die einsichtsvollsten Leute deS Reiches, ohne daßJemanden noch ein Zweifel darüber aufgestiegen, es sei nämlichein römischer König dadurch allein, daß er von den Kurfürstenoder dem Mehrtheil derselben gewählt und am gehörigen Ortegekrönt wurde, ein wahrer König und für einen solchen zu hal,ten und so zu nennen, und er könne folglich die Reichsrechtefrei verwalten, sich huldigen lassen, Lehen vergeben und überReichsgüter, Aemter und Ehrenftellen verfügen. Nun sei er(Ludwig), wie allgemein kündbar, von der Mehrheit der Für-sten, denen die Kur zusteht, gesetzmäßig gewählet, zu Aachen ge-krönet und mit der Vollgemalt, das Reich zu verwalten, bekleidetworden und habe diese bereits an 20 Jahre ohne einige Wider-rede des Papstes und mit Zufriedenheit all seiner Getreuen aus-geübt. Und jetzt, nach Verlauf so langer Zeit, werde das Führendes königlichen Titels und das Ausüben der königlichen Rechteeine Anmaßung gescholten, und ohne nähere Untersuchung schlecht-hin verlangt, der Beschuldigte solle sich selbst durch Aufgebenjenes Titels und jener Rechte entehren. Unerhört sei, daß derPapst das Reich erledigt nenne und behaupte, ihm stehe dessenVerwaltung zu, ebensowenig sei ihm unbedingt das in Anspruchgenommene Recht einzuräumen, die gewählte Person zu exami-niren, zu approbiren oder zu verwerfen, höchstens könne ein sol-ches Recht in dem Falle Platz finden, wenn, was noch Niemandgethan, die Sache durch Klage oder durch Supplikation und Ap-pellation an den päpstlichen Stuhl gekommen; oder wenn er(Ludwig) die Kaiserkrönung nachsuchend, von dem Papst ausrechtmäßigen Ursachen wäre abgewiesen worden. Von dem, daßer Empörern gegen die römische Kirche oder Ketzern solle Unter-ftützung gewährt haben, wisse er durchaus nichts; er habe an denpäpstlichen Legaten in Lombardiert eine Botschaft geschickt, blos

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