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UM unter den Streitenden einen Frieden zu ermitteln, der Legathabe aber seine Botschaft ungehört entlassen, und den treuen Va-fallen des Reiches Krieg und Belagerung ihrer Städte bereitet.Nicht dem Galeazzo und der Ketzerei, mit der er etwa behaf-tet sei, sondern den vom Feinde angefallenen Mailändern seibeigesprungen worden. — Ein den Papst mit schweren Vorwür-fen belastender, an ein allgemeines Conzil appcllirender Anhangzu diesem Aktenstück ist höchst verdächtig, übrigens scheint diesesselber nicht öffentlich gebraucht, jedenfalls nicht an den Papstgerichtet worden zu sein. Vor demselben erschienen Ludwigs Bo-ten Anfangs des nächsten IahreS mit unterwürfiger Sprache;darauf erfolgte eine Rechtfertigungsschrift des Verfahrens gegenLudwig und an dessen Boten der Bescheid, nicht zur Verthei-digung, sondern zum Gehorsamen sei ihm die Frist bewilligt wor-den; eS werde übrigens dafür nun eine weitere Frist von zweiMonaten zugestanden. ES ward also verlangt, was vonLudwignimmermehr erwartet werden konnte, wollte er steh nicht selbstfür schuldig bekennen. Im März (1324) war die letztbewilligteFrist abgelaufen, und alsogleich erließ der Papst eine neue Er-klärung, von welcher indessen nur verdächtige oder offenbar ver-fälschte Versionen vorhanden. Da Ludwig, so soll fie gelautethaben, nicht aufhöre, die Ketzer zu schützen und den Titel einesrömischen KönigS fich anzumaßen, den angesetzten Termin habeverstreichen lassen, so sei er nun wirklich in den Bann verfallen,alS ein Gebannter anzusehen. Sollte Jemand, geistlich oderweltlich, demselben noch ferncrs anhangen, oder ihm als römi-schem König gehorsamen, so würde dieser ebenfalls des Bannesschuldig und mit dem Verlust seiner Aemter, Würden, Lehen undPrivilegien zu bestrafen sein. Jedermann wird von seinen demLudwig alS König geleisteten Eiden und schuldigen Pflichtenlosgesprochen, alle Verbindungen, Verträge und Gemeinschaften,die mit ihm irgend eingegangen wurden, sollten nichtig sein undaufgehoben; mit den übrigen Strafen wolle der Papst jedoch nochweitere drei Monate zurückhalten, binnen welcher Zeit LudwigAlles dem ersten Prozesse gemäß in Erfüllung zu bringen, d. i.die Titel eines römischen KönigS und die Rcichsverwaltung nie-derzulegen, die Ghibellinen in Italien aufzugeben, und was erin der Eigenschaft als Reichsoberhaupt gethan, so viel möglichselbst zu vernichten hätte. Die zuletzt erlassene Bulle: tzusmvispreist! war eigens wider Ludwigs Anhänger in Italien ge-