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wie sie an ihn kommen. Der Lehenseid werde Beiden abgelegt.Jeder Fürst, der seine Lehen vom Reiche zu nehmen hat, schwöredem Einen und werde von dem zum Andern gewiesen. Keinersoll des Reiches Städte, Burgen rc. demselben entfremden. Gehteiner über die Alpen, so hat er dem Andern für sich hier inDeutschland Gewalt zu geben. Was Jeder früher gethan, seiaufrecht erhalten; so die Belehnungen mit Brandenburg undMeißen von Seite Ludwigs. WaS verliehen, verpfändet oderverkauft ist, bleibt es. Was der Eine im Reiche hat, soll er demAndern unterthänig machen; wer dem Einen schwört, soll es auchdem Andern thun; wer dagegen sich auflehnt, werde von Beidenbezwungen. Beide sollen nur einen Hofrichter und nur einenSchreiber haben, damit das Gericht ungetheilt sei; was ein Kö-nig entscheidet, gilt für den Andern u. s. w. Urtheile, die siealS Feinde gegen einander gefällt, seien aufgehoben. Keiner sollvon dem Andern lassen, durch keine Bedrängniß, sie sei geistlichoder weltlich. Gleichwie sie vorher den Vergleich vor ihrenBeichtvätern beschworen, soll es auch diesmal geschehen"*). Die-ses beispiellose Ucbereinkommen nebst den beiden Beichtvätern,die den frühern Vertrag bezeugten, von vielen Herren alö „Mit-wirker, Leidiger und Zeugen" unterschrieben, scheint jedoch nichtdie gewünschte Wirkung gehabt, keinesfalls den Papst zum Nach-geben bewogen zu haben, und um namentlich den Herzog Leu.pold zu gewinnen, erklärte sich nun Ludwig sogar bereit, demallgemeinen Frieden der Christenheit zu Lieb die Verwaltung deSReiches zu resigniren, Leupold in Italien als ReichS-Vicareinzusetzen, Friedrich in Deutschland allein schalten zu lassen;damit wäre auch Leupold verhindert gewesen beizutragen, daSReich an den Franzosen zu bringen; indessen, ehe noch diesePläne zur Reife gediehen, erkrankte Leupold zu Straßburgund hauchte nach wenigen Tagen, kaum 34 Jahre alt, seinenstarken und stolzen Geist aus (28. Februar 1326). Hatte aberschon jener Vergleich und dieser Todesfall den deutschen Präla-ten den Muth geraubt, weiter mit dem Papste gegen Ludwigvorzugehen, so daß sich auf dem Reichstage zu Speier (März1326) die geistlichen und weltlichen Fürsten und Herren, dieDoppelregicrung verwerfend, unter Zustimmung deö lebensmüden,durch den frühen Tod deö Bruders ohnehin tief erschütterten
') Damberger.
D. B.