Band 
Achter Band.
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ihn und Deutschland aufzuheben; da machte sich der in den Ge-müthern kochende Acrger Luft/ und wie mit Einer Stimme schriedie zahlreiche Versammlung: Weg mit Bann und Interdikt! Uner-trägliche Tyrannei hat Kaiser und Reich damit beschwert! Wonoch Suspension/ wo noch Hemmung des öffentlichen Gottesdien-stes besteht/ ist das durch Gesetz zu beendigen! Welcher Geistliche/hoch oler niedrig, noch länger widerstrebet/ den treffe die Reichs,acht! Der Kaiser vertagte die Reichsversammlung / nachdem ernoch eine überaus wichtige Sache wenigstens in Anregung ge-bracht / über die man sich längst hätte verständigen sollen. Derganze Zwist mit dem Papste entsprang eigentlich darauS/ daßdieser behauptete/ wer ein römischer König und noch mehr einKaiser heißen und sich der Regierung des Reiches unterfangenwolle/ müsse erst von ihm geprüft und anerkannt werde»/ und soweit das den Kaisertitel betraf/ war eS allerdings begründet.Aber daS Königthum in Deutschland und Lombardien? — WelcheRation, fragte Ludwig seine Stände, erholt erst, da sie sicheinen König gibt, beim Papste die Zustimmung und horchet, obder Gewählte ihm gefällig fei? Sind wir Deutsche schlechterals andere, sind wir seine Vasallen, sind wir etwa Sklaven undder Fußschemel seines Thrones? Wozu denn das erhabene Col-legium der Kurfürsten, wenn nur dem Papste das Recht zukömmt,die Krone zu geben oder zu verweigern? Gerne lassen wir ihmseine oberste geistliche Gewalt, aber er lasse auch uns die welk-liehe. ES muß klar bestimmt werden und für ewige Zeit festge-stellt, was da Rechtens, wo die Gränze ist beider Gewalten, derpäpstlichen und der kaiserlichen; und zuvörderst muß man denPunkt entscheiden: Bedarf ein durch die Mehrheit der Kurfürstengewählter Kaiser oder König des Reiches zur rechtmäßigen AuS-Übung seines allerhöchsten Amtes einer vorgängigen päpstlichenBestätigung? Diese Frage sei es, die er den hier versammeltenStänden des Reiches zur ernsten Berathung und klaren Beant-worrung vorlege. So erzählt z. B. A. Büchner, jedoch es fol-gernd aus den am 1. September promulgirten kaiserlichen Ge-setzen, und wahrscheinlicher möchte sein, daß Ludwig dieKurfürsten ersuchte, sich über die kitzlichen Rechtsverhältnisse aus-zusprechen, als daß er, diesen gewiß unlieb, den Gegenstand einerleidenschaftlichen Berathung aller Stände unterwarf." Es ver-ständigten sich die Kurfürsten — der Kölner nicht ganz rückhalt-los — der Böhme fehlte — gemeinsam, ohne sich durch irgend