Band 
Achter Band.
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eine Rücksicht abhalten zu lassen, die angegriffenen Ehren, Rechte,Gewohnheiten des Reichö und ihre eigenen Ehren und Rechteaufrecht zu erhalten (am 15. Juli). „Am folgenden Tage zogensie nach Reuse auf das Feld, wo seit den ältesten Zeiten dieWahlfürstcn in hochwichtigen Reichsangelegcnheitcn zusammen,zukommen pflegten, und faßten feierlich den Schluß rücksicht-lich der vom Kaiser zu Frankfurt vorgelegten Frage und thatenden Ausspruch: das sei von Recht und alter Gewohnheit deSReichs, daß wenn Einer durch die Kurfürsten, sei es durch alleoder durch die Mehrzahl, zu einem römischen König erwählt wor-den, er keineswegs einer Bestätigung des römischen Stuhles be.dürfe, um die Verwaltung der Güter und Rechte dcö Reichs zuhandhaben und den Titel eines Königö zu führen. Dem seienauch auf der Kurfürsten an sie gerichtete Frage die anwesendenGetreuen und Vasallen des Reichs alle einmüthig bcigetreten.Der Kaiser war, damit Niemand solle sagen können, er habe dieFreiheit der Berathung beeinträchtigt, zu Frankfurt geblieben,dahin übersandten die Kurfürsten das Instrument, und nachdemjeder noch eine besondere, seinen Beitritt bezeugende Urkundeausgestellt... begab sich Ludwig allem Anscheine nach selbst nachRense zum feierlichen Schlüsse der Verhandlung am 23. Juli;denn von diesem Tage ist die allgemeine Urkunde dieses erstenweltberühmten KurvereineS datirt. — Den Entscheid hatte ver-nünftige, nüchterne, wen» auch etwas verspätete Ueberlegung ge-fällt, keineswegs Leidenschaft und Partcisucht. Da sich Deutsch-land vor Jahrhunderten ein Oberhaupt, einen König wählte,z. B. Arnulf, Konrad 1, Heinrich I, so hat dieser alsogleich dieVerwaltung des Reiches angetreten, den Huldigenden die Lehenertheilt, Säumige citirt, und andere Regierungshandlungenvorgenommen. DaS geschah fortan, geschah ohne mindeste Ein-sprache auch von denjenigen, welche dem Königstitel das „römisch"beizusetzen ansingen, seit den Orronen bis herab auf Rudolf,Adolf, Albrecht und Heinrich VII, geschah sogar von den inZwiespalt gekornen Königen Wilhelm, Richard und Alphons; ganzeinhellig siel die Wahl ohnehin nie aus. Kein Papst hat dieseUebung für widerrechtlich vorgreifend erklärt. Der Beisatz „rö-misch" wollte auch nichts weiter sagen, als daß der deutsche Königauf das kaiserliche Diadem aspirirte, und nur um dieses zu er-halten und damit die Würde eines obersten Schirmvogtes derrömisch-katholischen Kirche bei der deutschen Nation bliebe, wen-