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Achter Band.
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wie das Münzrecht, daS Zollerhebungsrecht, sowie die Würdenverlieh, durch welche allein der Adel zu einer höheren Stufe ge.langt. Die des Pfalzgrafen war sogar mit einigen kaiserlichenVorrechten verbunden, wie die Legitimirung unehelicher Kinderund deren Erhebung in den Adelstand, die Ernennung von No.tarien; das erste Beispiel von der Anwendung dieser Prärogativekommt unter Karl IV in Italien vor und Friedrich 111 ver.pflanzte sie dann auch nach Deutschland. Der Kaiser besaß aller.dingS auch das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schlie.ßen, aber da er selber keine Heere zur Verfügung hatte, konnteer nichts unternehmen ohne die Zustimmung der Stände, welchedie Truppen stellten.

Drei Ständekammern.

Der Reichstag bestand aus drei Ständen oder Kammern,den Kurfürsten, dem betitelten Adel und den kaiserlichen Städten.Die sieben Kurfürsten traten mit dem Kaiser zu besonderen Ver.sammlungen zusammen, um über allgemeine Angelegenheiten vongroßer Wichtigkeit oder auch über ihre besondern Interessen zuberathen. Sie bildeten am Reichstage ein besonderes Kollegiumund beanspruchten den Vortritt vor allen übrigen Fürsten, glci.chen Rang mit den Königen. Ihre Autorität über die mindermächtigen Vasallen auszudehnen, verhinderte sie jedoch die Be.deutung, welche die ihnen unmittelbar folgende Klaffe erlangthatte, nämlich die Herzoge und Fürsten, Bischöfe und Prälaten;dir weltlichen Fürsten, Landgrafen, Markgrafen, Burggrafen,Grafen, Dynasten, von denen mehrere ausgedehnten Landbesitzhatten, wie die Fürsten von Oesterreich, Hessen, Meißen, Braun,schweig, konnten es im Nothfalle darauf ankommen lassen, denKurfürsten entgegenzutreten und auf eigene Faust zu handeln.

Jeder einzelne Graal hatte seine eigenen Versammlungenoder Provinzialstände, bestehend aus den Vasallen und mittelbarenStädten, ohne welche keine Steuern konnten auferlegt werden unddie in wichtigen Fällen zu Rathe gezogen werden mußte», wiez. B. bei strittiger Erbfolge, bei der Erlassung neuer Gesetze,nämlich solcher, die nicht dem Reichstage vorbehalten waren.Prälaten*), Adel, Städte zogen es vor, von einem kleinen Für-

') Dem deutschen Klerus gehörten die Hälfte von Friesland, von Oberloth-ringen, von Westphalen, Franken, Krain, der vierte Theil von Elsaß und