Band 
Achter Band.
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stcn regiert zu werden, der ohne ihre Beihülfe nichts unternehmenkonnte (eS war dies der nämliche Fall wie zwischen den Reichs,fürsten und dem Kaiser); hiedurch gelangten diese kleinen Für.sten zur Landeshoheit, d. h. fie besaßen die niedere und hohe Ge-richtsbarkeit, erließen Gesetze und Verordnungen, zogen die durchFelonie verfallenen Lehen ein, erbauten und dotirten Kirchenund Klöster, befaßten sich mit der Regelung der geistlichen Angc-legenhciten, unterhielten Höfe mit Würden und Erbämtcrn, leg-rcn Besten an, erhoben die Abgabe von den Juden, schlugenGeld, erhoben Zölle und übten andere Regalien aus. Sie führ.tcn Krieg unter einander, und nachdem dann das Geschützweseneinigen dieser Fürsten eine große Ueberlegenheit verschafft hatte,fand mancher kleine Dynast in seiner Burg keinen Schutz mehrvor dem Gesetze und mußte sich demselben fügen.

Freie Reichsstädte.

Die freien Städte, die sich wie die italienischen durch Ab.schüttelung deö Joches der Feudatare gebildet hatten, gediehennamentlich nach dem Erlöschen des schwäbischen Hauses, undjeder neue Kaiser pflegte diese Städte am Rhein, in Frankenund Schwaben zu besuchen, ihre Privilegien zu bestätigen undihnen gegen Geld, Geschenke und Vorschüsse neue zu gewähren, wiedie hohe Gerichtsbarkeit, das Recht Zölle anzulegen, Kopfsteuernzu erheben. Trotz aller Einsprache der Herren nahmen sie Fremdein ihr Gebiet auf (Ausbürger; die Pfahlbürger durftennur im Wetchbilde, nicht innerhalb der Ringmauern, in dereigentlichen Stadt, wohnen) und entzogen dieselben hiedurch derfeudalen Gerichtsbarkeit. Jede Stadt hatte ihre Kämpfe zwi-schen Edeln und Bürgern, und nachdem diese durch Handel reichund durch die Zunftvereinigungen stark geworden, gelangten siezur Theilnahme an der Regierung, die lange ausschließlich in denHänden bevorrechteter Familien, der sogenannten Geschlechter,aus welchen sich der reichSstädtische Adel entwickelte, gewesen.In gewissen Städten war die Anzahl der aus den Kaufleuten zuwählenden Rathsglieder beschränkt, in anderen waren alle Bürgerin Zünfte getheilt und auch die Gutsbesitzer und kein Gewerbe

Bayern, ansehnliche Theile von Kärnthen, Schweiz. Schwaben. Nieder-Lothringen, große Besitzungen in Thüringen und im westlichen Sachsen,so daß er fast ein Drittel von Deutschland im Besitz hatte.