Band 
Achter Band.
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Macht und Gewalt beraube ich ihn alles Anrechtes auf Gerechttigkeit und Freiheit, welches er durch die Taufe erhalten; ichverhänge über ihn die Acht deS Königs und überantworte ihnden ärgsten Nöthen. Ich untersage ihm die vier Elemente, welcheGott für die Menschen geschaffen. Ich erkläre ihn außerhalbdes Gesetzes, ohne Frieden, ohne Ehre, ohne Geleit, so daß erbehandelt werden mag wie ein Verdammter, wie ein Verfluchter,unwürdig aller Gerechtigkeit und Freiheit in Burg oder Stadt,nur die heiligen Orte ausgenommen. Verflucht sei sein Fleischund Blut! Möge er nimmer Ruhe auf Erden finden; mögen ihndie Winde entführen; mögen Krähen, Naben, Raubvögel ihn ver-folgen und in Stücke reißen! Seinen Hals überantworte ich demStrick, seinen Leib den Geiern, seiner Seele möge Gort gnädigsein! Dreimal wiederholte der Freigraf diese Worte, wobei erjedesmal ausspuckte, was auch die Beisitzer thaten, alsdann fuhrer fort: Allen Königen, Fürsten, Herren, Rittern, Knappen,Freigrafen und Schoppen, und Jedwedem, der zum heiligen rö-mischen Reiche gehört, gebiete ich, nach allen Kräften zu helfenzur Bestrafung dieses Verdammten, so wie eS das geheime Ge-richt des heiligen römischen Reiches verlanget, und nichts aufder Welt möge fie davon abhalten, nicht Liebe, nicht Schmerz,nicht Freundschaft, nicht die Bande der Verwandtschaft.

Hatte der Angeklagte keinen bestimmten Wohnsitz, so warder viermal an vier Kreuzwegen citirt vermittelst einer Schrift,die in der Richtung der vier Himmelsgegenden mit einem kaiser-lichen Pfennig angeheftet wurde. War eö nicht möglich, in dieStadt oder in die Burg, wo er sich befand, zu gelangen, so Hef-tete der damit beauftragte Wissende den CüationSbrief und Pfen-nig an eine Thüre an, von der er darauf drei Späne abhieb,um damit dem Freigrafen die Erfüllung seines Auftrags zu be-weisen. Niemand, und wäre es der Vater oder der Bruder,durfte den Verurtheilten wariren; nur die Wissenden erhieltendavon Kunde, um bei der Ausführung des Urtheils behülflich zusein. Ein mit dem Siegel des Freigrafen versehener Brief warddem Ankläger ausgehändigt, damit er das Urtheil vollziehen lasse,und wo man den Verurtheilten fand, ward er alsbald am näch-sten Baume aufgeknüpft; die Leiche blieb völlig unberührt undin den Baumstamm ward ein Dolch, meistens mit eigenen Zeichenversehen, gesteckt, damit man wisse, daß es sich hier nicht um