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Achter Band.
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Seite«/ namentlich von der Geistlichkeit/ Klagen gegen die Fehmeerhoben. Die Fürsten wollten nicht mehr zulassen, daß ihre Un.terthanen von Fremden gerichtet würden/ Städte, Herren, Ritterverbanden sich, um die Derfehmung wirkungslos zu machen. Indessen,trotz aller gegen sie angewandten strengen Maßregeln und der neuenRechlseinrichtungen, hat die heilige Fehme sich bis ins achtzehnteJahrhundert erhalten. Erst im Jahr 1811 wurde durch die fran-zösische Verwaltung Las Frcigericht zu Nehmen im Münstcrschenaufgehoben, ja sogar in der neuesten Zeit haben sich noch Spu«ren von der Fehme gezeigt und noch jetzt versammeln sich jährlicheinige Wissende in sehr gcheimnißvoller Weise, keinem Uneinge-weihten ihr Erkennungszeichen und die mystische Bedeutung derBuchstaben S. S. G. G. *) offenbarend.

Die heilige Fehme ist einem energischen Heilmittel zu ver-gleichen, an dem man die Gefährlichkeit des Uebels erkennt, abermit seiner Anwendung hörte dasselbe nicht auf. Die Menge derGewaltthätigkeiten und Mordthaten nahm vielmehr dermaßen zu,daß, um einige Ordnung in der Rechtspflege zuwege zu bringen,die Stände Friedrich III aufforderten, in einigen Städten desReiches mit gelehrten Richtern besetzte Tribunale einzurichten,deren Beisitzer aus den von den streitenden Parteien zu zahlendenTaxen unterhalten werden sollten; eS blieb jedoch bei dieser Auf-forderung. Eine gewisse Abhülfe gewährte von Zeit zu Zeit dieAuskündigung eines Landfriedens, welcher die Theilnehmendenverpflichtete, der Fehden sich zu enthalten. Der nämliche Fried-rich 111 veranlaßte die schwäbischen Reichsstädte, sich mit demreichsunmittelbarcn Adel in diesen Landestheilen, der bereits dieG esellschaft Le S GeorgenschildS bildete, zu verbünden;Dieser Eßlinger Bund (1486) leistete in den fünfundvierzigJahren seines Bestehens sehr viel für die Aufrechterhaltungder öffentlichen Ruhe.

Die letzte Hand an die deutsche Reichsnerfassung legte derReichstag zu WormS von 1495, indem er die Rechtöverwaltungderart organisme, daß sie dem Unwesen der Fehden kräftiger ent-gegenwirken konnte. Maximilian 1 gründete daselbst die„Kaiserliche Kammer", oder daS „Reichskammcrgcricht", bestehendaus einem unter den Fürsten oder Grafen gewählten Richter

?) Einige erklären sie für die Anfangsbuchstaben von Stock. Stein. Gras,Grein (Baum).