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beruhte. Die Symbole verloren ihre Wichtigkeit, sobald einmaldie Gesellschaft die praktische Richtung eingeschlagen hatte, unddie Menschen blickten mit Mißmuth auf jenen päpstlichen Hof,der in der Welt lebend ihrem Leichtsinn und ihren Leidcnschaf-tcn sich ergeben hatte und der die Gewohnheiten der weltlichenRegierungen annehmend die Religion als politisches Mittel ge-brauchce, mit den heiligen Dingen, mit reservieren Titeln, apo-statischen Provisionen, Annalen, Jntercalargcfällen u. dgl. Spe-kulation und Handel trieb. Die Verkommenheit des Hofes zuAvignon, wo herkömmliche Sitte schien, waS anderswo für Lastergelten mußte, und Unehrbarkeit, Schamlosigkeit der Treulosigkeit,Falschheit und Gemeinheit sich zugeseltten, hatte dasjenige, waSbisheran ehrwürdig, fast verächtlich gemacht, und es ging bei denVölkern der Geist des Gehorsams verloren, in dem Maße, wiedie Päpste cS verlernten zu regieren. Man war unzufrieden mitder geistlichen Gerichtsbarkeit, die sich höchlich ausgedehnt durchdie Aufstellung der Bücher VI und VII der Dekretalen, sowie durch die der Extravaganten, welche Constitucionen auS-sprachen, daß alle RechtSftreitigkeiten ohne Ausnahme vor denPapst gebracht werden könnten, selbst in erster Instanz. DasZerwürfniß mit den Minderbrüdern hatte dem heiligen Stuhlediejenigen verfeindet, welche bisher seine festesten Stützen gewe-sen, und als man fromme Männer verdammen sah, deren einzigesVerbrechen ihre Armuth war, da erinnerte man sich der LehrenArnolds v. Brescia und Wielefs gegen die geistlichen Be-sitzungen und die Verderbtheit, die davon die Folge war.
Sittenzustand unter dem Klerus.
Und wahrlich die Verkommenheit war aufs Aeußerste ge-diehen! AlS es sich um die Eröffnung deS ConzilS von Viennehandelte, forderte der Papst die Bischöfe auf, Denkschriften aus-zuarbeiten über die in der Kirche eingeschlichencn Mißbräuchcund Vorschläge zu deren Hinwegräumung zu machen. Zwei die-ser Denkschriften sind uns erhalten*), die eine vvm Bischof vonMende, die andere ohne Nennung eines Verfassers. Die letztereklagt, daß in Frankreich an Festtagen Märkte und Messen abge-halten werden, die Gerichte Sitzungen halten, überhaupt derheilige Tag in Geschäften, Ausschweifungen und Sünden ver-
s) kain, 1311, >o. SS et sey».; 1eniH',^IiI>. X61