Band 
Achter Band.
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setzte er nicht nur sein ketzerisches Predigen / sondern auch seinaufrührerisches Treiben ungescheut zu Kostnitz fort/ so daß Jo-hann XXIII ihn in Verhaft nehmen lassen mußte/ nachdem eranfänglich sogar das persönliche Interdikt/ welches kraft desBanneS auf ihm lastete/ für die Dauer der Verhandlungen vonihm genommen hatte. Der Kaiser reklamirte ihn zwar/ aber nichtmit Entschiedenheit/ vielmehr erkannte er das Recht des ConzilSa»/ Ketzer zu richten. Nach dem gründlich geführten Prozeßwurden dem Hus ncununddreißig Sätze vorgelegt / die er ab-schwören sollte/ dabei sich unterwerfend der Entscheidung des Con-zils. Er aber antwortete / die mehrsten dieser Sätze seien vonihm niemals aufgestellt worden / die übrigen halte er für wahr,und wenn anders man ihn nicht vom Gegentheil überzeuge, seier bereit/ eher zu sterben als etwas gegen sein Gewissen zu thun"').Da wurde er als unverbesserlicher Ketzer verurtheilt und dem welt-lichen Arme überantwortet/ und mit einer/ einer bessern Sachewürdigen Standhaftigkeit bestieg er (6. Juli 1415) den Scheiter-Hausen/ welcher eine» so furchtbaren Brand anfachen sollte.HicronymuS von Prag/ der ohne Berufung nach Kostnitzgekommen war/ widerrief im ersten Schrecken seine Irrthümer;als er steh dann doch/ über seinen Kleinmuts» beschämt/ öffentlichzu den abgeschwornen Lehren bekannte/ mußte er gleichfalls alsrückfälliger Ketzer den Scheiterhaufen besteigen (1416). Im Augen-blick / wo er an den Pfahl befestigt wurde / bemerkte er einenBauer/ der eifrig Holz zum Feuer herbeischleppte; da rief erauö: O heilige Einfalt! Tausendfältig sündigt, wer sie irre-leitet!""')

Luvv., »im. Ooobl., Über H, ep. 6 äl. Uns.

*') Die freundliche Ermahnung des Bischofs von Konstanz, abzustehen vonder Vornahme priesterlicher Handlungen und vom Predigender Wicliff-schcn Grundsätze. welche die Kirche verworfen hatte — der Bann warfür die Dauer der Verhandlungen von ihm genommen, aber als Prie-ster blieb er interdicirt, so lange er seine Irrlehre nicht widerrufenhatte — wies er mit Trotz zurück, und während man berieth, in welcherWeise man dieser frechen Verhöhnung der kirchlichen Strafgewalt Ein-halt thun sollte, trafen Husens Hauptankläger aus Böhmen ein, bezeich-neten ihn durch öffentliche Ankläger als Ketzer und Ercommunizirten undüberreichten eine Anzahl irriger und falscher Sätze, die sie aus dessenSchriften getreu ausgezogen hatten. Vor den Papst und das Cardinals-collegium geladen, um auf die Anklagen seiner Gegner zu antworten.