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überhaupt nicht zahlreich besucht wurde, so daß nur eine aber-malige Verdammung der Wicliffischcn und Husitischen Irrlehreund die Berathung eines Vereinigungsentwurfes der griechischen
keine höhere Autorität in Auslegung der Schrift, keine Unfehlbarkeit desallgemeinen Conzils anerkannte, vielmehr seine Deutung als die einzigrichtige behauptete, und damit nicht nur die anwesenden Vater, sonderndie gcsammte Kirche aller Jahrhunderte mit der größten Verwegenheitdes Irrthums beschuldigte. Dessen ungeachtet gestattete man ihm noch-mals (am 8. Januar 1415) über neununddreißig aus seinen Schriftenausgezogene, niit den wiclesfitischen im Ganzen übereinstimmende Artikelsich zu vertheidigen, und deren Sinn näher zu erklären. Diese Erklärungwar aber nichts weiter, als ein nochmaliges Wiederholen empörenderAnsichten. So behauptete er u. A-, es sei eine in der Bibel ausgespro-chene und durch die Zeugnisse der Vater bestätigte evangelische Lehre,daß Päpste, Bischöfe, Prälaten, Priester, selbst Könige und Fürsten durcheine Todsünde ihre Gewalt einbüßten, und Niemand weiter schuldig sei,ihnen zu gehorchen. Gewiß mit vollem Rechte äußerte hierüber Sigis-m u u d gegen den Burggrafen von Nürnberg : Es habe nie einen ge-fährlicheren Häretiker gegeben. Und doch wurde Alles aufgeboten, ihnwo möglich zu rette». Mit der größten Gelassenheit forderte der Car-dinal v. Cambray ihn auf, Widerruf zu leisten und dem Urtheile desConzils sich zn unterwerfen, wo man ihn dann mit aller Milde undSchonung behandeln wolle; Hus blieb dabei, er sei nicht gesinnt, etwasmir Hartnäckigkeit zn vertheidigen, sondern sich belehren und zurechtweisenzu lassen. Endlich wurde ein anderes Mittel angewendet, diese entsetzlicheVerstocktheit zu erschüttern. Sigismund erklärte gegen Hus, falls erseinen Irrthümern nicht abschwöre, könne der Lauf der Gesetze nichtlänger aufgehalten werden; Widersprüche, Zweideutigkeiten, Lügen undVerdrehungen wurden ihm in seinen Aussagen nachgewiesen, wohlbegrün-dcte und erwiesene Anklagen, daß er in Böhmen einen förmlichen Auf-ruhr gepredigt und den Empörern öffentliches Lob gespendet habe, wurdengegen ihn vorgebracht; die englischen Prälaten sagten aus, daß Husdurch Briefe die kaum unterdrückte Flamme des blutigen Anfstandes inEngland wieder anzufachen versucht habe: er konnte das Eine und dasAndere nicht in Abrede stellen, und dennoch behauptete er nach wie vor,daß er keines Irrthums überführt sei. Eine in den mildesten Ausdrückenabgefaßte Widerrufsformel lehnte er entschieden ab, weil er dadurch einenMeineid begehe und dem Volke Aergerniß gebe, apellirte, wie schon frühereinmal, an den höchsten Richter Jesus Christus, dessen Entscheidung ersich ganz unterwerfe, und wies den nochmaligen Versuch der angesehenstenPrälaten, des Königs, böhmischer Edelleute und einer feierlichen Depu-tation des Conzils, ihn zur Nachgiebigkeit zu bewegen, mit gesteigertemTrotze zurück. Da wurden endlich in der fünfzehnten öffentlichen Sitzungdes allgemeinen Concils (6. Juli 1415) seine Schriften zum Feuer ver-