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und lateinischen Kirche zu Stande kamen; Martin V schriebdeshalb und wegen der drohenden Husitischen Bewegung ein neuesConzil nach Basel aus/ erlebte aber dessen Eröffnung nicht mehr
urtheilt, seine Lehren für irrig, anstößig, übellautend, verfänglich, ver-wegen und verdächtig, und einige Sätze darunter für offenbar ketzerischerklärt. Das gegen ihn selbst erlassene Urtheil lautete wörtlich dahin:Johann Hus, ein offenbarer, unverbesserlicher, hartnäckiger Ketzer, dessenIrrthümer in der Kirche schon längst verdammt sind, der Aufruhr geprc-diget und das Ansehen der Kirche gelästert hat, soll, des Priesterihumsentsetzt und aller Weihen beraubt, dem weltlichen Arm überliefert werden,da die Kirche nichts weiter mit ihm zu schaffe» hat. Die Degradirnngfand noch an demselben Tage statt. In der vollständigen Kleidung einesMesse lesenden Priesters, den Kelch in der Hand, wurde Hns von demErzbischof von Mailand und noch sechs anderen Bischöfen an den Hoch-altar geführt und, da er hier nochmals den Widerruf ablehnte, desKelches und aller Priestcrlichen Kleidungsstücke beraubt; nachdem auch dieTonsur auf dem Haupte unkenntlich gemacht und die mit Chrysam ge-weihten Finger symbolisch entweihet waren, übergaben ihn die Bischöfeals einen Laien, der in der Kirche Gottes weder Gewalt noch Amtmehr habe, jedoch unter der Bitte, ihn nicht zu todten, sondern in im-merwährender Gefangenschaft zu halten, dem anwesenden König Sig is-mund, der ihn sofort an den, zum Beschirmer des Konzils aufgestelltenPfalzgrafen Ludwig wies mit den Worten: Lieber Fürst und Oheim!Dieweil wir das Schwert nicht umsonst tragen, sondern zur Bestrafungderer, die Böses thun, so nimm diesen Mann Johann Hns und vollziehean ihm in unserem Namen die Strafe, die ihm als einem Ketzer ge-bühret. Die Hinrichtung eines Verbrechers durste jedoch der König inKonstanz nicht selbst vollziehen lassen, sondern der Stadtmagistrat; wes-halb der Pfalzgraf an diesen den Verurtheiltcn überlieferte, indem ersprach : Nehmet hin den Johann Hus, der nach unsers allergnädigstenHerrn, des römischen Königs, Urtheil und nach unserem eigenen Urtheileals ein Ketzer verbrannt werden soll (dies war nämlich die nach demSchwaben- oder Kaiftrrechr auf das Verbreche» der Häresie gesetzte welt-liche Strafe). — „Viele, bemerkt H. Leo, haben wahrhaft Freieres undTieferes als Hus, aber in angemessener Meise, gelehrt, und haben ihrerLehre gemäß gewirkt, und keiner von ihnen hat den Scheiterhaufen zubesteigen gehabt." — Liegen ja auch die Beispiele eines Petrus Da-miani, des h. Bernhard nahe genug, am nächsten aber das des Pe-trarka und besonders der heiligen Vrigitta, welche ja auch in denentschiedensten Ausdrücken die Verderbnisse der Kirche geschildert und zurReform aufgefordert hatten; und doch ward die letztere auf demselbenKostnitzer Conzil, welches über Hus den Feuertod Verhängte, heilig ge-sprochen! Hiernach weiß also die Kirche zwischen Reformator und Re-formator wohl zu unterscheiden. Ist nämlich Jemand, sagt MählerSän tu, Weltgeschichte. VIU. 34