Band 
Achter Band.
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Der deutsche gleichwie der französische Theil der jetzigen Schweizstanden unter dem Reiche- jener alö Bestandtheil deS KönigreichsDeutschland- dieser alö Provinz deö Königreichs Arclat unter derVerwaltung von „Nectoren von Burgund" - einer im Hause Zä-ringen erblichen Würde. Nach dem AuSsterbcn der Zaringer (1218)theilten die mit ihnen verwandte» und verbundenen- unmittelbarunter dem Reiche stehenden Familien oder die vom Kaiser be-lehnten geistlichen Herren sich in deren Besitzungen: die schwäbi-schcn kamen an die Grafen von Freiburg und Fürstenbcrg, dieschweizerischen zum Theil an die Grafen von Kiburg; der Grafvon Savoyen zog das Waadtland an sich; Klerus, Adel undStädte wurden reichsunmittelbar. Das Gleiche trat ein, als dieHohcnstaufen aufhörten die deutsche Schweiz zu regieren, so daßdas Land in geistliche oder weltliche Herrschaften zerspalten war,und die freien Gemeinwesen nur in den Städten fortbestanden,welche die Oberhoheit dcS Reiches anerkannten. Der Kaiserkonnte übrigens nur eine sehr geringe Gewalt ausüben, da allesLand zu Lehen gegeben war, ausgenommen die Waldkantone unddas HaSlühal, die sich nach eigenen Gesetzen regierten, so wiedas westliche Thurgau mit Ausnahme des vom Bischof von Kon-stanz beherrschten Theils. Der Abt von St. Gallen besaß Rhein-thal und Appenzell; die Stadt Lausanne gehörte ihrem Bischof;der von Basel besaß in der Stadt Hoheitsrechtc, ohne jedochihr eigentlicher Herr zu sein; Luzern gehörte der Abtei Murbach;daö Kapitel von St. Segcrin zu Luzern übte die Herrschaft übereinen Theil von Unterwalden; ein anderer Theil desselben, sowiedie Kantone Uri und Schwyz gehörten dem Kapitel Münster imAargau. Im dreizehnten Jahrhundert zählte man 50 Grafschaf-ten, 150 Baronien, 1000 Edle. Lausanne, Freiburg, Genf, Bernbesaßen zahlreiche Privilegien und Gerechtsame, noch mehr Basel;Schwyz, daS später seinen Namen dem ganzen Lande lieh, genoßunbemerkt im Schatten des Klosters Einsiedelu seiner Freiheit,zu deren Schutz und Schirm cS sich mit Uri und Unterwaldenverband, und nahm die vom Kaiser geschickten Vögte an.

Die Verfassungen waren überaus mannigfaltig, theils feudaler,theils patriarchalischer Art, theils eine Mischung von beiden.Die Bewegung gegen daö LchnSwesen wirkte hier wie anderswo.Die kaiserlichen Vögte suchten den Gewaltübergriffen der Baronezu begegnen durch einen Bund mit den Kleinen gegen die Gro-ßen, mit dem Dolke gegen die Herren, durch die Errichtung bür-