Band 
Achter Band.
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Unterschiede zwischen den Baronen und den übrigen Bürgernaufzuheben. Durch HeroldSruf ward zuerst in der Stadt verkün-digt, daß kein Römer fernerhin irgend Jemanden außer derrömischen Kirche und dem Papste zu seinem Herrn erwählendürfe, auf daß jeder wisse, er sei nur Gott, der heil. Kirche unddem Papste Unterthan.... Waren' nun so die äußern Feinde derVolköherrschaft zurückgedrängt, so galt eS auch, dieselbe im In-neren zu befestigen, und gleichwie der Haß gegen die Tyrannei,gegen die Kriege, den Mord, den Raub und die Ungerechtigkeitjeglicher Art, welche die Barone geübt, diese gestürzt hakte, sosollte sich die neue Regierung auf der Grundlage des Friedensund der Gerechtigkeit erheben, denn, sagte der Tribun, der Ge-rechtigkeit gehorchen, sei zugleich die höchst« Freiheit. Auf demCapitale ward ein Gericht des FriedenS und der Gerechtigkeiteingerichtet, St. Pauls Fahne mit dem entblößten Schwerte undder Palme des Sieges wehere darüber, Leute aus dem Volke vonanerkannter Rechtlichkeit unter dem Titel von Friedensrichtern(Unoiori) sprachen das Recht. In eindringlicher Rede hatte derTribun seine Mitbürger zum Frieden und zur Versöhnung ermähnt,und unter Thränen hatten Alle gelobt, fernerhin vom Haderabzulassen und sich als Brüder zu lieben. 1800 Feindschaftenauf Tod und Leben unter den Bürgern wurden friedlich beige-legt, und Alle, welche seit der im Jahr 1340 erlassenen Amnestie(iiiisoriooräiu 80U inäiilAontiu) gebannt waren, wurden zurück-gerufen. Ferner um diesen Frieden auf der Grundlage allge-meiner Sittlichkeit zu begründen, wurde das Würfelspiel ver-boten und gegen das Fluchen wurden strenge Gesetze erlassen.Keiner sollte sich fernerhin eine Beischläferin halten, die Män-»er mußten die Frauen, welche ste unrechtmäßig verstoßen, wiederzu sich nehmen, und der Ehebruch zog auch bürgerliche Strafennach sich. Ebenso wurden Betrügereien im Handel und Verkehrbestraft, und insbesondere die Marktpolizei in Bezug auf denVerkauf der LebenSmittcl mit Strenge gchandhabt, wodurch dasniedrige Volk gewonnen wurde. Für die Zukunft ward festge-setzt, daß jeder Beleidigte mit seinem Gegner vor jenem Gerichtedes Friedens und der Gerechtigkeit erscheinen sollte. Hier stell-ten sie Bürgschaft, den Frieden zu halten, dann erhielt der Be-leidigte die Erlaubniß, dem Beleidiger die Unbill zuzufügen,welche dieser ihm angethan, und mochte jener nun von seinemRechte Gebrauch machen oder dem Feinde verzeihen, zum Schlüsse

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