Band 
Achter Band.
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Hauptleute im Solde Philipps Ansprüche auf Herrschaften;Lodovico Sanseverino verlangte Novara, Lodovico dalVerme (Du Bar) Tortona, Talian Friulano Bosco undFrugarolo. Der Herzog aber/ welcher sich mit Sforzaüber-worfen hatte/ weil er ihn nicht zum Fürsten machen wollte/ wähltenun zwischen zwei Uebeln das Geringere/ rief ihn zurückund entschloß sich endlich/ ihm die Hand seiner Tochter mit derGrafschaft Pontrcmoli und Cremona als Aussteuer zu geben (1449).Im Frieden von Cavriana wurden dann die ursprünglichen Gran-zen von Mailand/ Venedig/ Genua/ Florenz/ dem Kirchenstaatund der Markgrafschaft Manrua (der status «zuo nnts) wiederhergestellt.

Sforza zog nun gegen Alphons von Neapel/ der sich dervom Vater überkommenen Lehen in jenem Königreiche bemächtigthatte; aber Philipp war bereits argwöhnisch geworden gegenseinen Schwiegersohn und verständigte sich mit Eugen IV vonSavoyen, der die Mark Ancona besetzte/ während er selber Pontre-moli und Cremona belagerte. Der große Feldherr stand auf demPunkte/ ein Opfer der Hinterlist seines Schwiegervaters zu wer.den/ als die Venetianer, den Frieden von Cavriana alS gebrochenbetrachtend/ daS Gebiet von Mailand bis unter dessen Mauernverheeren ließen (1446). Da erkannte Visconti zu seinem Schrecken/mir welcher Beharrlichkeit Venedig den Plan verfolgte, Lombar-diert zu erobern, und versöhnte sich mit seinem Eidam, dem er200,000 Goldguldcn jährlich zusicherte, um sein Heer und daS desPiccinino —der gestorben war (1444), voll Kummer darüber,daß er weder aus eigener Kraft groß werden noch Dankbarkeitfinden konnte bei seinen Dienstherren — zu erhalten.

Bald aber gelang es den Räthen Herzog Philipps, eifer-süchtig ob der rasch anwachsenden Macht Sforza's, den nieschlummernden Argwohn des Tyrannen zu neuem Haß gegen jenenanzufachen, als er starb, von aller Welt verabscheut (1447). Dader Herzog keine Söhne hinterließ, fehlte eS an Bewerbern umdaS reiche Erbe nicht. Bis dahin hatte cS im MailändischcnFürstenhause kein feststehendes Erbfolgerecht gegeben und wie inden übrigen italienischen Staaten waren entweder die Söhnegleichberechtigte Erben, die gemeinsam regierten, oder sie theiltenunter sich das Erbe, oder es wurde auch bei der Nachfolge inder Regierung gar nicht auf die Nachkommenschaft des Verlebtengeachtet; übrigens erhielten sogar die natürlichen Söhne einen