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Laster zu verweisen, und deren Geschichte und Offenbarungeneben so viel Einfluß über die öffentliche Meinung wie über dieRegierung erlangt hatten. Man zwang ihn endlich zu GunstenErichs XII, seines SohneS, abzudanken (1350), dem, nach un.ruhiger Regierung, sein Bruder, Magnus 111, folgte. Aberdas Land war geschwächt und verarmt. Sein Sohn Hako IIentzog sich seiner Herrschaft; dann wurden sie beide entsetzt, undmit ihnen ging das Geschlecht der Folkunger (1363) zu Ende.
Schwedische Verfassung.
Schweden war ein Wahlreich, so lange die Folkunger herrsch,reu, wenn gleich die Krone einmal diesem Geschlechte entfremdetwurde. Der erwählte Fürst mußte eine Reise*) durch daö ganzeKönigreich machen und wurde zu Upsala gekrönt. Der obersteWürdenträger des Staates war der „Jarl" der Schweden undGothen, Minister und erster Heerführer, welcher indeß gegen dasEnde des dreizehnten Jahrhunderts dem Drosten**) und demMarschall den Vorrang zugestehen mußte. Der Drost wurde ersterMinister; der Marschall war Aufseher über die Ställe, Ober.Ceremonienmelstcr, ohne irgend kriegerische Gewalt. Die GeschäftedeS Kanzlers wurden von einem Geistlichen versehen, und der„Lagman" verwaltete die Rechtspflege. Es gab kein Lehen. AlleGüter waren freies Eigenthum und der Bestcurung unterworfen.Nur MagnuS LaduloS befreite von der letzter» die Eigenthümer,welche sich zum Kriegsdienste verpflichten wollten. Der Adelwar demnach nicht an den Besitz dieses oder jenes Grundstückesgeknüpft, aber er begriff eine Klasse von Bürgern, hervorragendüber die andern durch Vorrechte, welche aus persönlichem Ver-dienste oder Ehrenämtern entsprangen. Ein anderer Adel kammit dem Ritterthume auf, eben so wie der Gebrauch von Wappenund von Familiennamen; bis jetzt waren die Einzelnen nur durchZufügung des väterlichen Namens unterschieden.
') Tie „Erichs,fräße" genannt, wahrscheinlich znr Erinnerung an den heil.Erich, dem alle alten Gebräuche und dem Volke werihvolle» Gesetzezugeschrieben werden und von dem die Sage berichtet, daß er seine Staatenauf einem Wagen durchzog, um Länder und Leute kennen zulernen, welcheer beherrschen sollte.
*') Uralte germanische Benennung für einen Beamten, der zu gleicher Zeiteinen Bezirk, eine Provinz, das Land verwaltet und dessen bewaffneteMacht befehligt; Landeshauptmann in späterer Ausdrucksweise. D. B.