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Diesem Zustande der Dinge verdankte Schweden seine innereRuhe; die Parteien bekämpften sich nur aus politischen Rück-sichten. Der Adel bildete eine ReichSversammluug, die sehr per-schieden von denen anderer Länder war/ weil die Mitglieder persön-lich berufen waren. Nur erst um 1319 findet sich eine vertretendeVersammlung. Unabhängig von den beiden ersten Ständen —dem Adel und der Geistlichkeit — und den Abgeordneten derStädte/ wurden dorthin auch dir Abgeordneten der Bauern ge.laden/ und von den Lehrern ist dieses Recht bis auf den heurigenTag bewahrt. Die Geistlichkeit/ biö zu jener Zeit die einzigeSchutzwehr gegen Uebergriffe der Krone/ maßte sich doch niemalsdie bürgerliche Gerichtsbarkeit an.
Behufs der Rechtspflege war Schweden in „Härad" ringe,theilt/ deren GerichtSbänke dreimal im Jahre Sitzung hielten/ unddie aus einem Richter und zwölf klugen Männern gebildet warenund in erster Instanz Recht sprachen. Vor den König gehörtenalle Kapitalverbrechen und die Revision der bürgerlichen Rechts-strcitigkeiten. Vergleich wegen Mord war nicht gestattet. Dieb.stahl bis zum Werthe einer Mark wurde mit dem Tode/ daruntermit der Peitsche und dem Verlust der Ohren geahndet. JedesVerbrechen gegen die öffentliche Sicherheit wurde wie eine Ver,letzung des dem Könige geleisteten Huldigungöeideö angesehen unddemgemäß mit Verbannung und Gütereinzichung bestraft. DieTodcsurrheile wurden mit dem Rade/ dem Schwerte/ am Galgenvollzogen. Frauen scharrte man lebendig ein.
Für den öffentlichen Bedarf steuerte die Geistlichkeit nurdurch freiwillige Geschenke. Nach der Vereinigung der drei Reiche(Union) führte sich ein Adel ein mit dem ganzen Geleite lehenö-herrlicher Vorstellungen. Jeder Edelmann war verpflichtet/ einPferd und eine vollständige Rüstung zu haben. Jeder Nichtadeligckonnte unter den Adel aufgenommen werde»/ vorausgesetzt daßer die Handhabung von Pferd und Waffen verstand. Um dasHeer zu versammeln/ sandte der König in jedem Bezirke einenStab (Brodkafle) umher/ und immer von acht Menschen begabsich Einer mit seinen Waffen und Lebensrnitteln nach dem be-stimmten Orte.
Ebenso wie die Schweden keine Körperschaft dcS erblichenAdelö besaßen/ so kannten sie auch keine Leibeigenschaft/ da siekeine neueren feindlichen Bewältigungen erfahren hatten. FreieMenschen bewohnten die Städte und das Land/ Jeder von ihnen