Band 
Achter Band.
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war fähig den Adel zu erlangen/ wie bereits gesagt. In den Städtenging die Verwaltung nach deutscher Weise vom Volke aus; wodie Gründung derselben durch die Hanse geschehen war / nahmenDeutsche an den Gemeindeämtern Theil. Schiffe hatte man nichtund benutzte die der Dänen. Der Mangel an Salz und Hopfenführte zur Abhängigkeit von den Hansestädten/ welche den Allein,Handel daselbst besaßen.

Das königliche Ansehen war während der letztvergangcnenZeit nur geschwunden. Nach den Bestimmungen eines Gesetzbuches/daS Magnus II verkündigte (1347)/ um das Recht der vcr-schiedencn Provinzen in Uebereinstimmung zu bringen / war dasVolk nicht verpflichtet, dem Könige in einem Krieg außerhalbder Gränzen des Reiches zu folgen. Jede Veräußerung derköniglichen Güter durch den Vorgänger konnte der Nachfolger ver-nichten ; derselbe schwur, das Gesetzbuch zu beobachten, den Rcichö-rath zu ehren, dessen Rathschlägen zu folgen, keinem Fremdeneinen Sitz darin zu geben, einem solchen weder Schloß, nochProvinz, noch die Verwaltung der Staatsgüter anzuvertrauen,keine neuen Abgaben auszulegen, außer für den Krieg, für dieKosten seiner Krönung und der Erichsstraße, für die Verheira-rhung eines Sohnes, für die Aussteuer einer Tochter, für dieErbauung eines königlichen Schlosses. Wenn es sich um dieErhebung einer gesetzlichen Beisteuer handelte, so bestimmte injeder Provinz ein Bischof mit sechs Edelleuten und ebenso vielenanderen Eingesessenen den Theilbetrag einer jeden Gemeinde.Alte Gesetze wurden aufrecht erhalten, neue konnten nur mirZustimmung des Volkes eingeführt werden. Die zwölf weltlichenund einige geistlichen Räthe, welche der König nach seiner Krö-nung ernannte, wurden Senatoren des Reichs betitelt und stelltensich als Mittelgewalt zwischen den König und die Stände. Daswar der Beginn einer Aristokratie, deren Wachsthum durch diefurchtbare Pest befördert wurde, welche ungeheure Besitzungenin den Händen einzelner Ueberlebender anhäufte.

Nach Beseitigung der Folkunger erhielt Albert von Mck-lenburg die Krone durch Beschluß deS Reichstages (1363).Aber abgesehen von dem Kriege, den die beiden abgesetztenPrinzen gegen ihn führten, wurde er als Deutscher und in Folgeder Vorzüge, welche er den Mcklcnburgern in Beziehung aufHcirathen und Aemter zugestand, seinen Unterthanen verhaßt.So war er zur Unterhaltung von Miethstruppen gezwungen, und