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Achter Band.
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sonen, unzählige Spezial. Geeichte. So ward das Rechtswesenzu einem Wirrsal, daS jedenfalls den Eingebornen in die Unmög.lichkeit versetzte, Gerechtigkeit gegen einen Europäer zu erhalten.

Bevölkerung.

Die gegen Spanien erhobene Beschuldigung, es habe dieeingebornen Bevölkerungen systematisch ausrotten wollen, um desBesitzes der Länder desto sicherer zu sein, ist falsch. Vielmehrlauteten die Gesetze sehr menschenfreundlich: nur daß es an ihrerAusführung fehlte. Auch wären die Eingebornen gar nicht zuentbehren gewesen, da die Zahl der europäischen Ansiedler sehrlangsam wuchs, denn die Mühseligkeit der Ausbeutung der Berg.werke schreckte so Viele ab, die vermeint hatten, ebenso rasch alsleicht Schätze zu gewinnen. Der Zunahme der Bevölkerung wa.ren nicht minder die Einrichtungen mit den Gütern ein großesHinderniß, denn statt thcilbar und leicht übertragbar zu sein,waren sie Majorate, von denen ein jedes sich über ganze Provinzenerstreckte. ES fanden sich also auch hier die Mißstände ein, derenbedenkliche Folgen gerade zu dieser Periode in den Gütcrverhält-Nissen der europäischen Staaten hervortraten. Dabei waren sievon den Zehnten belastet, die der Klerus von den ersten Lebens,bedürfnissen wie von den Produkten zog, deren Anbau am kost-spieligsten. Indeß ist immerhin die Thatsache unbestreitbar, daß,anders wie in den englischen Kolonien, in den spanischen dieeingcbornc Bevölkerung zum großen Theile erhalten und für dieCivilisation gewonnen wurde durch die Vermischung mit denEingewandertcn. So bildeten sich sieben Bevölkcrungsklasscn: diein Europa gcbornen Weißen, klnlstuipiiw« genannt, die Kreolen odervon Europäern in Amerika gebornc Weiße; die Mestizzcn, von einemEuropäer mit einem Eingebornen oder umgekehrt, erzeugt, die Zam-boS, von Negern und Indianern, die Indianer oder kupferfarbigenEingebornen, endlich die Schwarzen afrikanischer Abstammung.

Von Liesen Letztem haben wir bereits geredet. Man erkanntedie Menschenrechte der Indianer an und gewiß glaubte man damitviel gethan zu haben, allein man hielt sie stets unter Vormund-schaft, denn sie konnten ohne Zuziehung eines Weißen keinerleiVertrag abschließen, dessen Werthobjekt mehr alS fünfundzwanzigFranken betrug. Selbst da wo die Eingebornen sich so zahlreichund stark erhalten halten, daß die Kolonisten kein politisches Ue-bergewicht erlangten, wurde die Nothhaut niemals dem weißen