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des Eigenthums behandelt wurde, begann mit der Zersplitterungder ReichSlehen und Erbe unter die Nachkommen deS Erblassersdie Fürftenmacht selbst in Verfall zu gerathen. Nur die eigcnt.lichen Kurlande, nicht aber die weiteren Besitzungen eines Kur.surften waren durch die goldene Bulle gegen Theilung untermehrere Söhne geschützt. Dies veranlaßte endlich einzelne fürst,liche Häuser, Bestimmungen aufzustellen, welche dazu dienen sollten,die Hausmacht zusammenzuhalten; dann wirkte Kaiser Maximi.lian II daraus hin, Laß einzelne Geschlechter sich zur EinsetzungdeS völligen Primogeniturrechts entschlossen. Einstweilen war esschon Uebung geworden, einem nachgebornen Sohn zur Abfin-düng ein geistliches Fürstenthum zu verschaffen. Während nunaber der geistliche Vorbehalt dies für die protestantischen Fürstenerschwerte, machten die aufkommenden bestimmteren Erbgesetzeeine solche Versorgungöanstalt für die jüngern Söhne um sowünschenswerther. Zudem hätten einige Inhaber von Bisthü.mern gar gern aus denselben weltliche Fürstenthümer gemacht.Die protestantischen Fürsten behaupteten, daß die Bisthümer vonden alten Kaisern und Fürsten vornehmlich zum Unterhalte derhohen Geschlechter gestiftet und nun durch den geistlichen Vorbe.halt ihren Kindern unerreichbar seien. Dazu schließe derselbe„dem Könige der Ehren die Pforten, daß er seinen Einzug nichthalten könne". Ferdinand und Maximilian sahen aber sehrwohl ein, daß wenn die deutschen BiSthümer nach und nach An.hängsel der protestantischen Fürstenthümer werden sollten, derohnehin schon so sehr geschwächten Kaisermacht aller Boden cnt.zogen würde. Aber kroydem und obwohl der Buchstabe deS Re-ligionSfricdcnS so offenbar für die katholische Ansicht sprach, daßselbst protestantische Beisitzer am Reichökammergericht zu Gunstenderselben entschieden, kamen doch die meisten norddeutschen Bis.thümer nach und nach in die Hände protestantischer Fürsten.„Schon früher war eS geschehen, daß Bischöfe, welche sich selbstder Reformation hinneigten, den Ausweg trafen, in der Dom.kirche, dem Mittelpunkte ihres StistS, den katholischen Gottes,dienst zu hegen und so alS geistliche Würden- und Lehensträgerfortzubestehen, außerdem aber der Verbreitung evangelischer Lehrejede Nachsicht zu gewähren. Die Verwirrung der Zeit brachteeS mit sich, daß man sich anderseits häufig auch mit solchem Scheinebegnügte, als bewahre der Bischof den alten Glauben und daßnur seine Verheirathung alS vollständiger Beweis seines Abfalls