Band 
Zehnter Band.
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stammten Herrn zurückzugeben. Man hat die Ursache dieses Auf.ruhrS vornehmlich in der Wiederherstellung deö rechtmäßigenkirchlichen Zustandes finden wollen und somit den Kaiser/ derdiese Reformation einführte, hiefür verantwortlich gemacht. Al.lcrdingS sah der Kaiser den Protestantismus für die Quelle allesUnheils und aller Widerspänstigkeit an/ und zwar mit Recht.Seit beinahe hundert Jahren hatte die Religionöneuerung derUnbotmäßigkeit der Stände zum Vereinigungspunktr gedient; stewar die Fahne/ unter der sie den Kampf gegen die LandcSfürstenbegonnen und fortgesetzt hatten; der Vorwand, unter dem sie mitauswärtigen- dem Habsburgischen Hause feindlich gesinnten Für.sten Verständnisse gepflogen und endlich in eine Verschwörungzu dessen Untergänge sich eingelassen hatten. Wohl begreiflichist daher/ wie Ferdinand die Ueberzeugung gewonnen/ daßvorerst dieses Hinderniß hinweggeräumt werden müsse/ wofernüberhaupt der Landessürft mehr als bloßer Träger dieses Namenssein wollte und sollte. Hiezu kam bei ihm die andere , mit sei.nem ganzen Wesen verwachsene/ mit der ganzen Kraft seinesCharakters festgehaltene Ueberzeugung, daß er zur Förderungdessen, was ihm zur Ehre Gottes und zum Heil der Kirche noth.wendig erschien, den Gebrauch seiner Macht nicht versagen dürfe*).

*) Vergl. „Kaiser Ferdinand II im Kampfe gegen die protestantischenStände Oberösterreichs". Hist.-pol. Bl.. Bd. 3 und 4. — „Ferdinandwar überzeugt, daß die Gegenreformation, welche er unternahm, nichtnur den Geboten der Religion gemäß, sondern auch, daß sie gesetzlichsei. Denn er hielt sich dabei in den erste» Zähren seiner Kaiserherr-schast genau an die Rechtsformen, wie ste nach den Reichstagsbeschlüffenvorlagen, besonders auf die Art und Weise sich stützend, wie dieselbenvon den protestantischen Fürsten interpretirt und ausgeübt worden. InSteiermark und andern Erbländern hatte er die katholische Religion mitGewalt eingeführt. Hierzu glaubte er sich durch den Religionssriedenberechtigt, um so mehr, da auch die protestantischen Landesherren, ver-möge der von ihnen schon in den ersten Zähren behaupteten kirchlichenSuprematie, ihre Unterthanen nach ihren religiösen Meinungen regeltenund besonders die anders glaubende» Geistlichen stets unbarmherzig ver-trieben. Dagegen gestattete sich Ferdinand II niemals, auch nicht in denTagen seiner unbedingten Uebermacht, unmittelbar protestantische Reichs-sürsten wegen ihres Glaubens zu bedrücke», oder nur die Gegenreformin ihren Landen zu fördern. Allerdings nahm er die Rechtssormenwörtlich, wie ein Zustizbeamler, der an dem Buchstaben klebt, nicht wieein großer Staatsmann, welcher über seine Zeit sich erhebend in dem

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